Vergiftete Zimtschnecke für Ehefrau – Mehr als sechs Jahre Haft

Weil er seine Ehefrau nach Überzeugung des Gerichts mit einer präparierten Zimtschnecke vergiften wollte, ist ein 39 Jahre alter Mann aus Erlangen zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Außerdem muss er in eine Entziehungsanstalt. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah den Tatbestand des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung als erfüllt an. Außerdem flossen in die Strafe Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Ehefrau und deren Mutter schwer erkrankt

Der Mann hatte seiner Frau das vergiftete Gebäck mitgebracht, angeblich, um sie vorübergehend außer Gefecht zu setzen. Ziel des Mannes sei es gewesen, länger als vorgesehen Zeit mit dem gemeinsamen Sohn verbringen zu können. Die Frau hatte davon gegessen und war schwer erkrankt. Später aß auch noch die Mutter der Frau von der Schnecke – sie musste sogar im Krankenhaus künstlich beatmet werden und schwebte in Lebensgefahr.

Verteidigung trat Tötungsabsicht entgegen

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verlangt. Die Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung als ausreichend angesehen, weil eine Tötungsabsicht nicht gegeben gewesen sei.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 08.07.2021

Redaktion beck-aktuell, 8. Juli 2021 (dpa).