LG Nürn­berg-Fürth: Haft­stra­fe nach Hass-Kom­men­tar im Netz

Ein 42 Jahre alter Bayer muss nach einem volks­ver­het­zen­den Kom­men­tar im In­ter­net für sechs Mo­na­te ins Ge­fäng­nis. Das Land­ge­richt Nürn­berg-Fürth be­stä­tig­te in zwei­ter In­stanz ein Ur­teil des Amts­ge­rich­tes Schwa­bach. Ein Jus­tiz­spre­cher be­stä­tig­te am 05.02.2020 einen ent­spre­chen­den Be­richt des Por­tals nord­bay­ern.de.

Hass­kom­men­tar al­ko­ho­li­siert ge­pos­tet

Der Fa­mi­li­en­va­ter aus Schwa­bach hatte im Netz einen Auf­ruf zur Hilfe bei der Ein­rich­tung einer Flücht­lings­un­ter­kunft kom­men­tiert. Dabei hatte er davon ge­schrie­ben, "aus ver­se­hen n paar Lö­cher in die Gas­lei­tun­gen“ zu ma­chen. Er be­teu­er­te vor Ge­richt, stark al­ko­ho­li­siert ge­we­sen zu sein und sei­nen Kom­men­tar wit­zig ge­fun­den zu haben. Er habe per­sön­lich nichts gegen Flücht­lin­ge.

Be­wäh­rung nicht mög­lich

Das Ge­richt ver­wei­ger­te dem An­ge­klag­ten die von ihm mit der Be­ru­fung er­hoff­te Be­wäh­rung. Er habe ge­wusst, dass sein Kom­men­tar öf­fent­lich von je­der­mann les­bar ist. Gleich­wohl habe er auf die Morde in der NS-Zeit in den Gas­kam­mern an­ge­spielt und die Men­schen­wür­de von Asyl­be­wer­bern an­ge­grif­fen. Zudem sei er mehr­fach vor­be­straft.

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2020 (dpa).

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