LG Nürnberg-Fürth: Haftstrafe nach Hass-Kommentar im Netz

Ein 42 Jahre alter Bayer muss nach einem volksverhetzenden Kommentar im Internet für sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth bestätigte in zweiter Instanz ein Urteil des Amtsgerichtes Schwabach. Ein Justizsprecher bestätigte am 05.02.2020 einen entsprechenden Bericht des Portals nordbayern.de.

Hasskommentar alkoholisiert gepostet

Der Familienvater aus Schwabach hatte im Netz einen Aufruf zur Hilfe bei der Einrichtung einer Flüchtlingsunterkunft kommentiert. Dabei hatte er davon geschrieben, "aus versehen n paar Löcher in die Gasleitungen“ zu machen. Er beteuerte vor Gericht, stark alkoholisiert gewesen zu sein und seinen Kommentar witzig gefunden zu haben. Er habe persönlich nichts gegen Flüchtlinge.

Bewährung nicht möglich

Das Gericht verweigerte dem Angeklagten die von ihm mit der Berufung erhoffte Bewährung. Er habe gewusst, dass sein Kommentar öffentlich von jedermann lesbar ist. Gleichwohl habe er auf die Morde in der NS-Zeit in den Gaskammern angespielt und die Menschenwürde von Asylbewerbern angegriffen. Zudem sei er mehrfach vorbestraft.

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2020 (dpa).