Weil sie sich mit Corona-Tests, die es nie gab, über 400.000 Euro erschlichen haben, müssen zwei Teststellenbetreiber für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte am Freitag einen 34-Jährigen wegen Betrugs zu vier Jahren und zwei Monaten, seinen 31 Jahre alten Mittäter zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Eine 33 Jahre alte Angeklagte wurde wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
36.000 Tests erfunden
Die beiden Männer hatten nach Erkenntnis des Gerichts zwischen Mai und August 2021 insgesamt zwölf Teststellen in Nürnberg, Fürth und Schwabach betrieben. Die dort genommenen Tests rechneten sie mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab. Die beantragten Kostenerstattungen lagen laut Urteil jedoch um gut 600.000 Euro höher als berechtigt – ausgezahlt wurden davon rund 437.000 Euro. Als Vorwürfe des Betrugs aufkamen, stellte die KVB die Zahlungen ein. Die Betreiber hatten demnach etwa 36.000 Tests erfunden.
Zudem Subventionsbetrug
Der 34-jährige Haupttäter hatte zuvor außerdem mit acht verschiedenen Anträgen Geld aus Corona-Hilfsprogrammen für seine Firmen bezogen, auf das er keinen Anspruch hatte. Er wurde deshalb auch wegen Subventionsbetrugs verurteilt. Eine Angestellte, die falsche Zahlen aus den Testzentren an die KVB gemeldet hatte, wurde der Beihilfe zum Betrug für schuldig befunden. Im Prozess hatten alle drei Angeklagten die Taten gestanden.
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.10.2022
Redaktion beck-aktuell, 24. Oktober 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Beantragung von Corona-Soforthilfen als Subventionsbetrug, NJW 2021, 2055 (m. Anm. Dihlmann)
KG, (Subventions-) Betrug bei sog. Corona-Soforthilfe, BeckRS 2021, 28425
Rau/Sleiman, Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige, NZWiSt 2020, 373
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