Um sich im Saunabereich des Luxushotels einen Platz zu sichern, besetzte ein Gast für sich und seine Partnerin zwei Liegen mit Bademantel und Handtuch. Ein anderer Gast entfernte die Sachen und machte es sich selbst auf einer der Liegen bequem. Doch die Gemütlichkeit währte nicht lange: Als der andere Gast aus der Sauna kam und seine Liege besetzt vorfand, stellte er den Besetzer zur Rede. Das Wortgefecht mündete in eine körperliche Auseinandersetzung, die für den gerade noch liegenden Gast mit einem Nasenbeinbruch im Krankenhaus endete.
Dafür muss der Mann, der die Liege ursprünglich besetzt hatte, nun einstehen. Mit mindestens einem Faustschlag habe er den Liege-Konkurrenten im Gesicht verletzt, so das Ergebnis der Beweisaufnahme. Aber auch der Verletzte sei nicht ganz unschuldig an dem Geschehen, so das LG Nürnberg-Fürth (Urteil vom 09.10.2024 – 10 O 2087/23, rechtskräftig). Er habe die Sachen des anderen Gastes – in Ermangelung eines Selbsthilferechts – nicht einfach wegräumen dürfen. Zu 25% sei er damit mitschuldig an der Eskalation. Dies berücksichtigend sprach das Gericht dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zu; auch habe er Anspruch auf Ersatz der angefallenen Behandlungskosten in Höhe von rund 4.900 Euro.
Das Fazit: Das Besetzen von Liegen ist nach den Hotelregeln meist nicht erlaubt, das eigenmächtige Freiräumen aber ebenso wenig – laut LG ist vielmehr das Hotelpersonal zu verständigen.