Weil sie Steine von Autobahnbrücken geworfen haben, sind zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Nürnberger Landgericht sprach die 17 und 20 Jahre alten Angeklagten am 25.02.2019 unter anderem des versuchten Mordes, der Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der Ältere wurde zu vier Jahren, der Jüngere zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren vor der Jugendkammer ausgeschlossen.
Lebensgefährliche Geschosse von Brücke auf Autobahn
Der Richter sah es als erwiesen an, dass die beiden im Mai 2018 Pflastersteine und Holzpaletten in Bayern von Autobahnbrücken auf die A3 und die A73 geworfen haben. Ein Lkw-Fahrer erlitt Schnittwunden an Hand und Oberschenkel, als einer der Pflastersteine die Windschutzscheibe seines Lastwagens durchschlug. Bei einem anderen Lastwagen landete ein Pflasterstein im Fußraum der Beifahrerseite, bei einem Auto im Scheinwerferkasten.
LG Nürnberg, Urteil vom 25.02.2019
Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Artkämper/Dannhorn, Argumentation zur Feststellung oder Ablehnung eines bedingten Tötungsvorsatzes, NStZ 2015, 241
BGH, Steinwürfe von Autobahnbrücke als Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln, NStZ-RR 2010, 373
LG Oldenburg, Brücke, Autobahn, Holzklotz, Windschutzscheibe, Pkw, Holzklotzaufprall, BeckRS 2010, 06220
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Dortmund: Sieben Jahre Haft wegen Mordversuchs nach Astwurf auf Autobahn, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.02.2019 ,
becklink 2012133