LG München verurteilt Betreiber von Fakeshops im Internet zu langer Haftstrafe

Knapp 430.000 Euro hat ein Internetbetrüger mit insgesamt 19 sogenannten Fakeshops erbeutet, nun sitzt er hinter Gitter: Das Landgericht München hat den 35-jährigen Münchner am 07.06.2017 wegen mehrfachen gewerbsmäßigen Betrugs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg mitteilte. In Bamberg ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern angesiedelt.

Angeklagter verschwand mit Vorauszahlungen der geprellten Kunden

Der Mann hatte den Angaben zufolge im Internet hochwertige Elektroartikel angeboten. Er ließ die Kunden den Kaufpreis per Vorkasse bezahlen - und blieb dann die Lieferung schuldig. So prellte er rund 750 Kunden um insgesamt knapp 430.000 Euro. Er war nach umfangreichen Ermittlungen im In- und Ausland in Spanien festgenommen und im Februar 2016 nach Deutschland ausgeliefert worden.

Fakeshops auf den ersten Blick nur schwer erkennbar

“Fakeshops sind oftmals auf den ersten Blick von seriösen Verkaufsplattformen im Internet kaum zu unterscheiden“, warnte die Zentralstelle Cybercrime. Die betrügerischen Angebote des Mannes seien an Professionalität kaum zu überbieten gewesen. Die Shops wechselten regelmäßig ihre Domains. Bilder und Artikelbeschreibungen kopierte der Täter von den Seiten seriöser Online-Händler.

Angebote wurden über Preissuchmaschinen verbreitet

Er gab in einem Fall auch eine Telefonnummer für Kundenrückfragen an - in einem extra gemieteten Online-Sekretariat. Die Web-Shops seien aggressiv über gängige Internet- und Preissuchmaschinenanbieter für den deutschsprachigen Raum beworben worden. In einigen Fällen habe es über Strohmänner auch reale Handelsregistereintragungen gegeben.

Redaktion beck-aktuell, 8. Juni 2017 (dpa).

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