LG München: Urheberrechtsstreit um bayerischen Mundartsatz beigelegt

“Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad“: Dieser bayerische Satz auf T-Shirts hat einen Urheberrechtsstreit ausgelöst, der nun mit einem Vergleich beigelegt wurde. Das Landgericht München I teilte am 05.11.2019 mit, mit der gütlichen Einigung wollten die Parteien “ihre Wertschätzung für die bayerische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt zum Ausdruck zu bringen“.

Streit zwischen T-Shirt-Hersteller und Plattenfirma

Auf Hochdeutsch lautet der Satz: “Mir reicht's, dass ich weiß, dass ich könnte, wenn ich wollte.“ Seit Ende Mai hatten ein T-Shirt-Hersteller und eine Münchner Plattenfirma über den Ursprung der bayerischen Fassung gestritten. Der Unternehmer hatte den Spruch auf T-Shirts gedruckt. Er sagte zum Prozessauftakt, er kenne die Redewendung von seiner Mutter - und diese habe sie von ihrem Vater übernommen. Außerdem könne er “Hunderte von Zeugen nennen, die den Spruch aus der Kindheit und Jugend kennen“.

Plattenfirma behauptete Urheberrechtsverletzung

Die Plattenfirma wollte den Abdruck des Satzes verbieten und hatte den T-Shirt-Hersteller wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Denn der Spruch sei erst 2008 mit dem Lied “Mia glangt, dass i woaß, dass i kannt“ der Kabarettistin Martina Schwarzmann bekanntgeworden - so die Argumentation der Firma.

Redaktion beck-aktuell, 5. November 2019 (dpa).