LG: Verwendung des Begriffs “Daunenjacke“ stellt Irreführung der Verbraucher dar
Das Landgericht hat Amazon wegen Irreführung der Verbraucher zur Unterlassung verurteilt, da mit der Verwendung des Begriffs “Daunenjacke“ in der Werbung eine zur Täuschung geeignete Angabe über wesentliche Merkmale der Ware vorliege und deshalb ein Verstoß gegen § 5 UWG gegeben sei. Auch der Zusatz "Primaloft" sei nicht geeignet gewesen, eine Irreführung der Verbraucher auszuschließen.