LG Mün­chen I: Schlap­pe für Qual­comm in Münch­ner Pa­tent­ver­fah­ren gegen Apple

Der Chip­kon­zern Qual­comm hat in sei­nem Pa­tent­kon­flikt mit Apple das erste von meh­re­ren Ver­fah­ren in Deutsch­land ver­lo­ren. Das Münch­ner Land­ge­richt I ent­schied am 11.10.2018, dass der iPho­ne-Kon­zern ein Qual­comm-Pa­tent, bei dem es um eine Tech­no­lo­gie des Chip-De­signs geht, nicht ver­letzt habe.

Apple schweigt bis­lang

Qual­comm-Chef­ju­rist Don Ro­sen­berg ver­wies in einer Re­ak­ti­on dar­auf, dass die Firma ins­ge­samt 13 Pa­tent­ver­fah­ren gegen Apple in Deutsch­land an­ge­sto­ßen habe. Qual­comm mach­te keine An­ga­ben dazu, ob der Chip­kon­zern in Be­ru­fung gehen wird. Apple äu­ßer­te sich am 11.10.2018 nicht zu der Münch­ner Ent­schei­dung. Qual­comm strebt in Deutsch­land Ver­kaufs­ver­bo­te für das iPho­ne 7 und an­de­re Mo­del­le an.

Eine Mil­li­ar­de Dol­lar ge­for­dert

Apple und Qual­comm strei­ten be­reits seit An­fang 2017. Zu­nächst klag­te Apple in den USA mit dem Vor­wurf, der Halb­lei­ter-Spe­zia­list ver­lan­ge zu viel für Pa­tent­li­zen­zen und for­der­te eine Mil­li­ar­de Dol­lar, die Qual­comm zu­nächst zu­ge­sagt habe, dann aber zu­rück­ge­hal­ten habe.

Pa­tent­ver­let­zun­gen vor­ge­wor­fen

Der Chip-Her­stel­ler ant­wor­te­te mit einer Ge­gen­kla­ge und warf Apple unter an­de­rem vor, Tat­sa­chen zu ver­fäl­schen und Re­gu­lie­rer zu At­ta­cken an­ge­sta­chelt zu haben. Qual­comm war von Wett­be­werbs­be­hör­den unter an­de­rem in Süd­ko­rea und der EU mit hohen Stra­fen be­legt wor­den. In­zwi­schen wer­fen sich beide Sei­ten auch Pa­tent­ver­let­zun­gen vor. Qual­comm sieht laut Ro­sen­berg als Er­folg für sich, dass das Münch­ner Land­ge­richt Ap­p­les Vor­wurf der Wett­be­werbs­ver­let­zung durch Qual­comm nicht be­rück­sich­tigt habe und den Chip­kon­zern für be­rech­tigt halte, seine Pa­ten­te durch­zu­set­zen, die nicht zum Grund­stock tech­ni­scher Stan­dards ge­hö­ren.

Wich­ti­ger Schau­platz in Pa­tent­schlacht

Deutsch­land war be­reits ein wich­ti­ger Schau­platz in der jah­re­lan­gen Pa­tent­schlacht zwi­schen Apple und Sam­sung und an­de­ren ähn­li­chen Kon­flik­ten. Das liegt unter an­de­rem daran, dass deut­sche Ge­rich­te als re­la­tiv schnell gel­ten und erste Ver­kaufs­ver­bo­te schon per einst­wei­li­ger Ver­fü­gung er­zielt wer­den kön­nen.

LG München I, Entscheidung vom 11.10.2018

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2018 (dpa).

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