Knapp sechs Jahre nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie will Deutschlands wohl bekanntestes Justizopfer Gustl Mollath Geld für 2.747 verlorene Tage und Nächte. Seine Chancen auf eine Entschädigung stehen nicht schlecht. Denn nach Auffassung des Landgerichts München steht dem Nürnberger Justizopfer Schadenersatz zu. Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern“ habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter am 20.03.2019. Über die Höhe des Schadenersatzes sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien in einem schriftlichen Verfahren austauschen.
LG München kritisiert damaligen Prozess
Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht bestimmt. Das Landgericht München stellte fest, dass das Gericht in Nürnberg damals bemüht gewesen sei, das Verfahren schnell zu beenden. Da habe wohl der "Sachverhalt etwas drunter gelitten". Mollath war 2006 nach einem Prozess wegen angeblicher Gewalt gegen seine Ehefrau in die Psychiatrie eingewiesen worden - zu Unrecht, wie sich Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren herausstellte.
1,8 Millionen Euro Schadenersatz gefordert
Mollath fordert 1,8 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. In der Summe enthalten sind 800.000 Euro Schmerzensgeld, 288.000 Euro Verdienstausfall und 90.000 Euro Anwaltskosten. Der Freistaat hatte bislang 170.000 Euro angeboten und 70.000 Euro davon schon gezahlt.
Mollath berichtet von andauernden Schlafstörungen
Mollath schilderte vor Gericht seine Erlebnisse in der Psychiatrie: Auch Jahre danach habe er noch Schlafstörungen. "Ich träume jede Nacht und wache jede Nacht schweißgebadet auf“, sagte der 62-Jährige. 2.747 Tage hatte er in der Psychiatrie verbracht. Nach Ansicht des Freistaates stehen ihm gesetzlich 25 Euro pro Tag als Entschädigung zu. Mollath zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, dass das Gericht ihm gegenüber "positiv eingestellt" sei.
Redaktion beck-aktuell, 21. März 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Aussetzung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus - Fall Mollath, NJW 2013, 3228
Hauer, Der Fall Mollath - Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, NJ 2013, 456
Muckel, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Fall Mollath, JA 2014, 73
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundestag beschließt Reform des Rechts der Unterbringung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2016, becklink 2003151
Rechtsaussschuss erörtert "Lex Mollath", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.02.2016, becklink 2002470
Bundesregierung legt Gesetzentwurf zu Reform des Maßregelvollzugs vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.01.2016, becklink 2002205
BVerfG, Maßregelvollzugszeiten müssen in Härtefällen auch auf verfahrensfremde Freiheitsstrafen angerechnet werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.04.2012, becklink 1019855