LG München II weist Klage gegen Kuhglockengebimmel ab

Münchner Richter haben die Klage eines Unternehmers abgewiesen, der sich am Gebimmel von Kuhglocken auf der Weide vor seinem Haus stört. Der Mann hatte sowohl die Pächterin der Weide als auch die Marktgemeinde, der die Wiese gehört, vor dem Landgericht München II auf Unterlassung verklagt. Seine Ehefrau und er litten wegen des Lärms der Kuhglocken in Holzkirchen unter Schlaflosigkeit und Depressionen, erklärte er. Hinzu kämen der Wertverlust seiner Immobilie sowie Gestank und Gesundheitsgefahr durch Weidestechfliegen (Az.: 12 O 1303/17).

Kein Rechtsschutzbedürfnis wegen Vergleichs

Die Klage scheiterte am 14.12.2017 vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf der Hälfte der Weide, die weiter vom Haus des Klägers entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II. Die Landwirtin zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten", sagte sie.

Nun klagt auch die Ehefrau

Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Inzwischen hat auch die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht noch nicht fest. Prozesse um den Lärm von Kuh- und Kirchenglocken sorgen in Bayern immer wieder für Aufsehen.

LG München II, Urteil vom 14.12.2017 - 12 O 1303/17

Redaktion beck-aktuell, 15. Dezember 2017 (dpa).

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