Kein Rechtsschutzbedürfnis wegen Vergleichs
Die Klage scheiterte am 14.12.2017 vor allem daran, dass der Unternehmer und die Landwirtin im September 2015 bereits einen Vergleich vor dem Amtsgericht Miesbach geschlossen hatten. Dieser sieht vor, dass die Kühe auf der Hälfte der Weide, die weiter vom Haus des Klägers entfernt ist, mit Glocken grasen dürfen. Deshalb habe der Nachbar nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, entschied das Landgericht München II. Die Landwirtin zeigte sich nach dem Urteil erleichtert. "Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten", sagte sie.
Nun klagt auch die Ehefrau
Der Kuhglocken-Streit ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Inzwischen hat auch die Ehefrau des Klägers eine eigene Klage in gleicher Sache eingereicht. Sie ist nicht mit einem Vergleich vorbelastet. Ein Termin für das zweite Verfahren steht laut Gericht noch nicht fest. Prozesse um den Lärm von Kuh- und Kirchenglocken sorgen in Bayern immer wieder für Aufsehen.