LG zweifelt an behaupteter "Ortsunüblichkeit" der Weidenutzung
Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten "Ortsunüblichkeit" der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Es sei um fünf Kühe mit vier Glocken über sechs Wochen und acht Kühe mit sechs Glocken über viereinhalb Wochen gegangen, listete Karrasch auf. Die Klägerin hatte darüber akribisch Buch geführt – und argumentiert: Die Glocken bimmelten auch nachts, sie bekomme kein Auge zu. Sie hatte nicht nur gegen die Bäuerin geklagt, die mit etwa drei Dutzend Kühen einen Familienbetrieb führt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das etwa einen Hektar große Weidegrundstück verpachtet hat.
Ehemann klagt mittlerweile vor OLG
Zuvor war schon der Ehemann mit seinem Kreuzzug gegen die Kuhglocken vor dem LG München II gescheitert – nicht zuletzt wegen eines Vergleichs, den er früher mit der Bäuerin geschlossen hatte. Auf diesen Vergleich verwies das Gericht nun erneut. Demnach sollten Kühe mit Glocken nur im mindestens 20 Meter entfernten Teil der Weide grasen. Laut Ehepaar brachte das aber nicht genug Entlastung. Der Streit geht weiter: Der Ehemann wartet auf die Entscheidung der zweiten Instanz vor dem Oberlandesgericht München. Ob auch die Frau vor das OLG zieht, war zunächst offen.