Der 54-Jährige hatte zwischen Januar 2021 und Februar 2023 rund 300.000 Foto- und Videodateien kinder- und jugendpornografischer Inhalte auf eine Online-Plattform gestellt, auf der Nutzer sie gegen Geld herunterladen konnten, was fast vier Millionen Mal geschah. Der Mann nahm damit im Tatzeitraum 85.000 Euro ein. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden circa 480.000 kinderpornografische Inhalte gefunden.
Der Mann habe über die Jahre ein professionelles Vermarktungssystem inklusive Werbung in einschlägigen Foren und anonymisierter Zahlungsabwicklung in Bitcoins aufgebaut, erläuterte der Vorsitzende Richter Francisco Sauter Orengo in seiner Urteilsbegründung. Zulasten des Angeklagten wertete das Gericht die große Menge der Daten und des verdienten Geldes sowie die lange Zeitdauer – zu seinen Gunsten, dass er geständig war und im Ermittlungsverfahren zahlreiche Passwörter herausgegeben hatte.
Laut LG kam das Verfahren gegen den Mann nach einer Mitteilung des amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children an das Bundeskriminalamt in Gang. Der 54-Jährige wurde dann als Inhaber der IP-Adresse ermittelt, die zum Hochladen des Materials genutzt worden war. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können gegen das Urteil Revision beim BGH einlegen.