Blutdoping und Verabreichung nicht zugelassener Präparate
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blutdoping behandelte. Zudem soll er einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präparat verabreicht haben, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde von der Strafkammer deshalb auch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Als wichtigster Helfer des Mediziners erhielt ein Handwerker eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Eine Krankenschwester wurde zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei Notfallsanitäter erhielten Geldstrafen. Gegen die Urteile sind Rechtsmittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.
"Operation Aderlass"
Das Netzwerk rund um den Arzt war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der "Operation Aderlass" vier der fünf Angeklagten verhaftet. In dem Prozess legten alle fünf - teils umfassende - Geständnisse ab. Einige involvierte Athleten wurden in ihren Heimatländern separat angeklagt und verurteilt. Zumeist sprangen dabei Bewährungsstrafen heraus. In dieser Woche erhielt auch der österreichische Radprofi Stefan Denifl als Folge der Zusammenarbeit mit Mark S. eine Haftstrafe. Deutsche Sportler waren nicht Teil der Anklage in München.
Sportvertreter setzen auf abschreckende Wirkung
Deutsche Sportfunktionäre und Anti-Doping-Kämpfer hoffen, dass von dem Verfahren ein abschreckendes Signal an Betrüger ausgeht. Nachdem Doping Ende 2015 in Deutschland als Straftat eingestuft worden war, war dieses Verfahren das erste aus dem Spitzensport. DOSB-Präsident Alfons Hörmann prognostizierte zuletzt, dass der Prozess und das Urteil "Auswirkungen auf den gesamten Weltsport" haben werde.