Schadenersatzklage nur teilweise erfolgreich
Der PS-Freund hatte knapp 24.000 Euro plus Zinsen von der Werkstatt gefordert, obwohl seine Vollkasko-Versicherung den Schaden übernahm. In der Summe enthalten waren neben einer mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 4.715 Euro auch noch Transportkosten für das Auto, eine Wertminderung und Nutzungsausfall in Höhe von 9.044 Euro für 76 Tage. Das Gericht verurteilte die Werkstatt allerdings nur zu einer Zahlung von rund 5.900 Euro.
Mitverschulden bejaht
Dem Kläger stehe nur ein Teil der Ansprüche zu, entschied das Gericht, denn ihm sei "ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent anzulasten“. Er habe einen Hinweis darauf, dass die Radschrauben nach einer Fahrt von 50 Kilometern nachzuziehen seien, zwar erhalten, jedoch nicht befolgt. Bei entsprechender Durchführung hätte der Unfall nach Wertung des Gerichts vermieden werden können. Die Hauptschuld sah das Gericht aber dennoch bei der Werkstatt, weil die Schrauben ursprünglich nicht richtig festgezogen worden seien. Das Urteil ist nach Angaben einer Sprecherin noch nicht rechtskräftig, weil Berufung eingelegt wurde.