Autofahrer muss Schrauben nach Reifenwechsel überprüfen

Ein Autofahrer muss sich nach Auffassung des Landgerichts München II etwa 50 km nach einem Reifenwechsel noch einmal vergewissern, dass die Schrauben auch richtig angezogen sind. Das hat das Gericht in einem am 26.10.2020 veröffentlichten Urteil entschieden. Der Fahrer eines getunten, 830 PS starken Wagens hatte eine Werkstatt verklagt, weil ein Hinterrad sich kurz nach einem dort durchgeführten Reifenwechsel gelöst und er daraufhin einen Unfall gebaut hatte.

Schadenersatzklage nur teilweise erfolgreich

Der PS-Freund hatte knapp 24.000 Euro plus Zinsen von der Werkstatt gefordert, obwohl seine Vollkasko-Versicherung den Schaden übernahm. In der Summe enthalten waren neben einer mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 4.715 Euro auch noch Transportkosten für das Auto, eine Wertminderung und Nutzungsausfall in Höhe von 9.044 Euro für 76 Tage. Das Gericht verurteilte die Werkstatt allerdings nur zu einer Zahlung von rund 5.900 Euro.

Mitverschulden bejaht

Dem Kläger stehe nur ein Teil der Ansprüche zu, entschied das Gericht, denn ihm sei "ein Mitverschulden in Höhe von 30 Prozent anzulasten“. Er habe einen Hinweis darauf, dass die Radschrauben nach einer Fahrt von 50 Kilometern nachzuziehen seien, zwar erhalten, jedoch nicht befolgt. Bei entsprechender Durchführung hätte der Unfall nach Wertung des Gerichts vermieden werden können. Die Hauptschuld sah das Gericht aber dennoch bei der Werkstatt, weil die Schrauben ursprünglich nicht richtig festgezogen worden seien. Das Urteil ist nach Angaben einer Sprecherin noch nicht rechtskräftig, weil Berufung eingelegt wurde.

LG München II, Urteil vom 09.04.2020 - 10 O 3894/17

Redaktion beck-aktuell, 27. Oktober 2020 (dpa).