Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der frühere Bundestagsabgeordnete auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht hatte, in dem die Novemberpogrome von 1938 mit der Impfkampagne zur Eindämmung der Corona-Pandemie verglichen wurden.
Oberstaatsanwalt Andreas Franck, der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, hatte laut Gericht zuvor in seinem Plädoyer ausgeführt, dass der Angeklagte ein Zündler sei, der als Politiker genau wisse, wo es brenne – und dann Benzin ins Feuer schütte.
Wenn der Holocaust zu einem willkürlichen Vergleichsobjekt für als unliebsam empfundene Maßnahmen degradiert werde, dann werde auch der Schutz von jüdischen Menschen vor antisemitischen Übergriffen geschleift, sagte er.
Video als Aufruf "auf die Straße zu gehen"
Auch das LG München II wertet das Video – ebenso wie die erste Instanz – als Volksverhetzung. In dem Video würden die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit der Willkür und dem Unrecht der Nationalsozialisten gegen die Juden in Deutschland gleichgesetzt, hieß es in der Urteilsbegründung. In vielen Kommentaren bei Facebook sei das Video als Aufruf verstanden worden, "auf die Straße zu gehen".
Der 52 Jahre alte Jäger, der AfD-Kreisvorsitzender in Fürstenfeldbruck bei München ist, äußerte sich zunächst auf Anfrage noch nicht zu der Frage, wie er das Urteil bewertet und ob er Revision dagegen einlegen will. Dazu hat er nach Gerichtsangaben eine Woche Zeit, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das LG setzte die Tagessatzhöhe von 60 auf 30 Euro herab.