Auftragsmaler ist Miturheber der Gemäldereihe "Paris Bar"

Der Künstler Götz Valien ist neben Martin Kippenberger Miturheber verschiedener Versionen des Gemäldes "Paris Bar" und als solcher namentlich zu nennen, so das Landgericht München I. Es bejaht damit die Frage, ob dem aus einer Fotovorlage erstellten Gemälde eine eigenschöpferische Leistung zugrunde liegt.

Der Künstler Martin Kippenberger hatte ein Berliner Kinoplakatmalunternehmen beauftragt, seine auf einem Foto festgehaltene Ausstellungshängung in der Paris Bar in Berlin auf eine große Leinwand zu malen. Götz Valien fertigte 1992 das gewünschte Gemälde ("Paris Bar Version 1") an, das bis 2004 in der Paris Bar hing. Ein halbes Jahr später erstellte Valien im Auftrag nach Fotovorlage ein weiteres Gemälde, das das erste Gemälde als Bild-im-Bild an der Wand der Paris Bar darstellt ("Paris Bar Version 2"). Ab 1993 malte Valien ein drittes Gemälde ("Paris Bar Version 3"), das geringfügige Änderungen gegenüber der "Paris Bar Version 1" enthält.

Die Nachlassverwalterin des 1997 verstorbenen Kippenberger nannte Valien weder im von ihr herausgegebenen Werksverzeichnis noch in Reproduktionsgenehmigungen als Miturheber der Gemälde "Paris Bar 1" und "Paris Bar 2".

Werke tragen Individuelle Handschrift des Künstlers Valien

Die erkennende 42. Kammer urteilte, Götz Valien sei neben Kippenberger als Miturheber der Gemälde im Sinn des § 8 Abs. 1 UrhG anzusehen. Denn ihm sei bei der Schaffung der Gemälde ein hinreichend großer Spielraum für eine eigenschöpferische Leistung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG geblieben, welcher von ihm genutzt worden sei.

So habe Valien mit dem Gemälde "Paris Bar Version 1" eine einladende, lebendige und warme Atmosphäre der Ausstellung in der Paris Bar gefertigt, die sich so auf der fotografischen Vorlage der Ausstellung nicht finde und ihm auch nicht von Kippenberger vorgegeben worden sei. Diese eigentümliche Atmosphäre habe er bei der Erstellung des Gemäldes "Paris Bar Version 2" wieder aufgegriffen und damit auch diesem Werk seine individuelle Handschrift verliehen.

Als Folge des Urteils muss die Nachlassverwalterin künftig bei Verwertungshandlungen Valien neben Kippenberger als Miturheber namentlich anführen. Ob sich aus der festgestellten Miturheberschaft weitere Ansprüche ergeben, ist laut Gericht nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen und folglich ist hierüber auch keine Entscheidung getroffen worden.

Hintergrund: Kippenberger

Martin Kippenberger (1953 bis 1997) war ein deutscher Maler, Installationskünstler sowie u.a. Fotograf und Bildhauer. Die Gemälde "Paris Bar Version 1" und "Paris Bar Version 2" sind als Werke Kippenbergs bekannt geworden. Bei einer Auktion durch das Auktionshaus Christie’s erzielte die "Paris Bar Version 1" einen Versteigerungspreis von 2.281.250 englischen Pfund.

LG München I, Urteil vom 07.08.2023 - 42 O 7449/22

Redaktion beck-aktuell, Gitta Kharraz, 8. August 2023.

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