Besondere Schwere der Schuld angeordnet
Der Mann sei wütend darüber gewesen, dass die Frau keinen Kontakt mehr mit ihm wollte und weitere Aussprachen ablehnte. Das Gericht erkannte auf Mord aus niederen Beweggründen. Es ordnete auch die besondere Schwere der Schuld an, so dass der Angeklagte nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann. Bevor er ihr das Leben nahm, habe er die Lebensqualität der Frau über Jahre mit seinem Stalking (obsessiven Nachstellungen) erheblich beeinträchtigt.