LG München I: Stalker wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Landgericht München I hat am 02.11.2017 einen Stalker wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 46 Jahre alte Mann wollte das Ende seiner Beziehung zu einer Frau nicht hinnehmen, mit der er ein Jahr lang zusammengewesen war. Seit der Trennung im August 2009 hatte der Architekt ihr immer wieder nachgestellt und sie im August 2016 mit 18 Messerstichen getötet.

Besondere Schwere der Schuld angeordnet

Der Mann sei wütend darüber gewesen, dass die Frau keinen Kontakt mehr mit ihm wollte und weitere Aussprachen ablehnte. Das Gericht erkannte auf Mord aus niederen Beweggründen. Es ordnete auch die besondere Schwere der Schuld an, so dass der Angeklagte nicht nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden kann. Bevor er ihr das Leben nahm, habe er die Lebensqualität der Frau über Jahre mit seinem Stalking (obsessiven Nachstellungen) erheblich beeinträchtigt.

LG München I, Urteil vom 02.11.2017

Redaktion beck-aktuell, 3. November 2017 (dpa).

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