Streit um Rechte am "Leopard 2"
Das Münchner Unternehmen KMW war in dem Fall der Kläger gegen Rheinmetall. Als Gegenleistung für die Rücknahme der Klage verlangte KMW offensichtlich eine Klarstellung von Rheinmetall. Der Düsseldorfer Konzern erklärte, keine ausschließlichen Rechte an dem Panzer zu beanspruchen. Der "Leopard 2" ist eine Entwicklung von KMW, Rheinmetall steuert unter anderem die Kanone und das Feuerleitsystem bei. Rheinmetall-Chef Armin Papperger hatte in einem Interview mit der "Neuen Zürcher Zeitung" für seinen Konzern das geistige Eigentum an dem Panzer beansprucht: "Die Rechte bis zum Leopard 2A4 liegen bei Rheinmetall".
Krauss Maffei klagte gegen Rheinmetall
Daraufhin hatte KMW Unterlassungsklage gegen Rheinmetall wegen "unwahrer Tatsachenbehauptungen" eingereicht. Auch auf der eigenen Webseite schreibt Rheinmetall die Entwicklung des Panzers KMW zu: "Der Leopard 2 von Krauss-Maffei Wegmann ist der leistungsfähigste Kampfpanzer der Welt und zugleich das Waffensystem mit der größten internationalen Verbreitung", heißt es dort. Zudem ist ausdrücklich vermerkt, dass der "Leopard" eine Marke von KMW ist.
Einigung der Rüstungsfirmen
Bei außergerichtlichen Einigungen vereinbaren die streitenden Unternehmen sehr häufig beiderseitiges Stillschweigen, das ist in diesem Falle anders. Rheinmetall veröffentlichte eine Mitteilung, in deren Zustandekommen KMW eingebunden war: "Insoweit erklären wir in Abstimmung mit KMW klarstellend Folgendes: Weder Herr Papperger noch die Rheinmetall AG wollten oder wollen mit den gerügten Äußerungen zum Ausdruck bringen, dass der Rheinmetall AG ausschließliche Rechte am Kampfpanzer Leopard 2A4 zustehen. Auf Basis dieser Klarstellung konnte der Prozess einvernehmlich beendet werden", heißt es in der Mitteilung.