Schriftgutachter geht von Urkundenfälschung durch früheren Berater aus
Der Berater hatte dem Gericht zu Beginn des Prozesses vor vier Jahren zwei Beweisstücke vorgelegt: einen handschriftlichen Vertrag mit beiden Unterschriften auf einem Notizzettel und die Kopie einer maschinell geschriebenen Bestätigung. "Wird eine authentische Unterschrift verwendet und erst später ein Text hinzugefügt, nennt man das eine Blankettfälschung", sagte der Gutachter. "Das kommt häufig vor." Die Bestätigung ist laut Sachverständigem ebenfalls unecht: "Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben wir hier eine Kopiermontage."
Heiderscheid wollte angeblich vereinbarte Millionenprovision kassieren
In dem Text waren Heiderscheid 10% Provision für einen Transfer Riberys versprochen, der FC Bayern hatte für Ribery 2007 dreißig Millionen Euro Ablöse bezahlt. Die Kammer verkündete ihre Entscheidung per Versäumnisurteil, da weder Heiderscheid noch ein von ihm bestellter Anwalt vor Gericht erschienen. Laut Gericht hat die von Heiderscheid zuletzt beauftragte Kanzlei ihr Mandat niedergelegt. Heiderscheid hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. "Ich gehe davon aus, dass er mit dem heutigen Tag zufrieden ist", sagte Riberys Anwalt Gerhard Riedl.