Mordprozess um Kastrationen auf Wunsch endet mit Haftstrafe

Folter, Elektroschocks, lebenslange Folgen und sogar der Tod: Der Münchner Mordprozess um Kastrationen auf Wunsch gibt Einblick in eine bizarre Szene grausamer Sex-Praktiken. Gestern ist der 67 Jahre alte Angeklagte zu einer Haftstrafe von achteinhalb Jahren wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Er hatte zugegeben, mehreren Männern auf deren Wunsch die Hoden abgeschnitten zu haben.

Geldnot als Motiv angegeben

Der Angeklagte aus Markt Schwaben räumte vor Gericht ein, in Sadisten-Foren im Internet "Kastrationen" angeboten zu haben. Mehrere Männer zahlten ihm demnach Geld dafür, dass er sie folterte und die Hoden entfernte. Der Angeklagte selbst hatte seine Taten mit Geldnot begründet. Darum habe er in Internetforen sadistische Sexualpraktiken angeboten. Sein Repertoire erweiterte der Elektromeister dann um Kastrationen – angeblich alles, um nach der Beerdigung seiner pflegebedürftigen Frau Schulden begleichen zu können. Die insgesamt 4.150 Euro, die er mit den angeklagten Taten eingenommen hat, will das Gericht einziehen.

Von Mordvorwurf abgerückt

Es ging vor Gericht um acht Fälle. Einer der Männer starb nach dem Eingriff – woran, konnte allerdings auch das Gericht nicht mehr ergründen. Erst einige Wochen nach seinem Tod wurde die Leiche des Mannes gefunden. Der Angeklagte hatte sie in einem großen Karton verstaut, in dem ursprünglich ein Kinderwagen verpackt gewesen war. Weil die Todesumstände nicht mehr geklärt werden konnten, war schon die Staatsanwaltschaft von ihrem ursprünglich erhobenen Vorwurf des Mordes durch Unterlassen abgerückt und hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung höchstens sieben Jahre. "Es bleibt bei kriminalistischen Möglichkeiten, aber nicht bei belastbaren Beweisanzeichen", begründete der Vorsitzende Richter Thomas Bott den Freispruch vom Mordvorwurf. "In dubio pro reo" – im Zweifel für den Angeklagten.

Verschiedene Gründe für Kastrationswunsch

Erst nach dem Leichenfund kam ans Tageslicht, womit der Deutsche mindestens in der Zeit zwischen Juli 2018 und März 2020 Geld verdiente. In seiner Wohnung wurden Elektroschockgeräte gefunden, auf denen "für Genitalbereich" oder "Anus" standen. Er wolle gerne Eunuch werden, begründete einer der Kunden seinen Wunsch nach der Kastration. Er sei transsexuell und wolle als Frau weiterleben, so ein anderer. Ein dritter Mann wollte seine vermeintliche Pornosucht in den Griff bekommen. Vier Männer waren nach den Operationen zeugungsunfähig.

Einwilligung der Geschädigten unwirksam

Dass sie sich jeweils an den Angeklagten wandten und ihm ihr Einverständnis für die schweren Eingriffe gaben, führte zwar dazu, dass das Gericht minderschwere Körperverletzungsfälle annahm – aber eben nicht dazu, dass der Angeklagte seine Hände in Unschuld waschen kann. Denn der Elektriker hatte sich als "Rettungsassistent mit Einsatzerfahrung" ausgegeben. "Die Einwilligung des Geschädigten ist täuschungsbedingt unwirksam", sagte Bott. "Strafschärfend" sei, "dass der Nicht-Fachmann auch das Skalpell geschwungen hat". Dem Angeklagten bescheinigte das Gericht eine "multiple Störung der Sexualpräferenz", die allerdings nicht so ausgeprägt sei, dass deshalb mildernde Umstände angenommen werden könnten.

LG München I, Urteil vom 07.12.2021

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2021 (dpa).