Hilfspfleger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen Mordes an drei Patienten hat das Landgericht München I einen Hilfspfleger zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Gericht stellte am 06.10.2020 außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.

Pflegebedürftigen Insulin gespritzt

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, er habe seinen pflegebedürftigen Patienten an verschiedenen Tatorten in Deutschland Insulin gespritzt, das als Überdosis tödlich sein kann. Er soll über das Medikament verfügt haben, weil er – im Gegensatz zu seinen Opfern - Diabetiker ist.

Entschuldigung bei Opfern

Der 38 Jahre alte Pole hatte eine Aussage vor Gericht verweigert, sich in seinem letzten Wort aber bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und gesagt, er bereue seine Taten zutiefst: "Das, was ich getan habe, ist sehr brutal und bleibt brutal."

Motiv: Im Wesentlichen Bequemlichkeit

Die Staatsanwaltschaft nennt als Motiv im Wesentlichen Bequemlichkeit. Der Angeklagte habe beispielsweise keine Lust gehabt, sich nachts um seine Patienten zu kümmern.

Wohl keine vorzeitige Haftentlassung

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Danach greift die Sicherungsverwahrung.

Ursprünglich sechs Mordfälle angeklagt

Ursprünglich waren sechs Mordfälle angeklagt, die Staatsanwaltschaft sah zum Schluss des Prozesses aber nur drei davon als erwiesen an. In zwei weiteren Fällen ging die Anklagebehörde von versuchtem Mord aus, in drei Fällen von gefährlicher Körperverletzung. In vier Fällen verlangte sie Freispruch, weil nicht nachgewiesen werden konnte, ob Insulin zum Tod geführt hatte. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte.

Nebenkläger kritisieren Staatsanwaltschaft

Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft war bei Nebenklägern auf heftige Kritik gestoßen. Die Verteidigung des Angeklagten hatte lediglich ein "sachgerechtes Urteil" gefordert.

Redaktion beck-aktuell, 6. Oktober 2020 (dpa).