In München sind Mitglieder einer Bande verurteilt worden, die im großen Stil Tickets für Bus und Bahn gefälscht hat. Ein 47-jähriger Mann bekam eine Haftstrafe von drei Jahren wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sowie Hehlerei. Das Landgericht München I verurteilte zudem am 28.05.2020 zwei Komplizen zu Bewährungsstrafen. Der mögliche Schaden für die Münchner ÖPNV-Unternehmen beträgt 9,3 Millionen Euro.
LG München I, Urteil vom 29.05.2020
Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2020 (dpa).
Mitsch, Erschleichen der Beförderungsleistung (§ 265 a I Alt. 3 StGB), NZV 2019, 70
Mitsch, Strafrechtsbezüge von Fahrkartenkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln, NZV 2014, 545
LG Dortmund, Urkundenfälschung, Einschleusen von Ausländern, Gewerbsmäßigkeit, arbeitsteilige Begehungsweise, Geständnis, BeckRS 2013, 5958
BGH, Fälschung von Zahlungskarten, wistra 2010, 481
LG München: Trio von Bahnticket-Fälschern zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.07.2016, becklink 2003889
LG Berlin: Über fünf Jahre Haft für massenhaften Betrug mit Bahn-Tickets, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 08.06.2016, becklink 2003517