Das Landgericht München I sieht Schadenersatzansprüche für das Nürnberger Justizopfer Gustl Mollath. Eine "Vielzahl von Verfahrensfehlern" habe dazu geführt, dass Mollath zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden sei, sagte der Vorsitzende Richter am 20.03.2019. Das Gericht in Nürnberg sei damals "bemüht gewesen, das Verfahren schnell zu beenden. Da hat wohl der Sachverhalt etwas drunter gelitten."
Höhe des Schadenersatzes noch unklar
Wie hoch der Schadenersatz ausfallen könnte, blieb zunächst völlig offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien nun in einem schriftlichen Verfahren austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht angesetzt.
1,8 Millionen Euro gefordert
Das wohl bekannteste Justizopfer Deutschlands fordert 1,8 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern für mehr als sieben Jahre unrechtmäßiger Unterbringung in der Psychiatrie. Der Freistaat hatte bislang 170.000 Euro angeboten.
LG München I
Redaktion beck-aktuell, 20. März 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Pollähne/Strate, Der Fall Mollath. Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie, StV 2016, 469
Hauer, Anmerkungen und Gedanken zum Fall Mollath - Verschwörung oder Gleichgültigkeit?, ZRP 2013, 209
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundestag beschließt Reform des Rechts der Unterbringung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 29.04.2016, becklink 2003151
Rechtsaussschuss erörtert "Lex Mollath", Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.02.2016, becklink 2002470
BGH, Mollath scheitert mit Revision gegen seinen Freispruch, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.12.2015, becklink 2001895
BVerfG, Verfassungsbeschwerde im Fall Mollath erfolgreich, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 05.03.2013, becklink 1028459