LG München I: Gekaufte Fake-Bewertungen auf Internetportalen rechtswidrig

In einem Urteil mit Signalcharakter hat das Landgericht München I gekaufte Fake-Bewertungen im Internet für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab mit der Entscheidung am 14.11.2019 einer Klage des Urlaubsportals Holidaycheck gegen erfundene Bewertungen statt, die die im südamerikanischen Kleinstaat Belize ansässige Firma Fivestar Marketing an mehrere Hoteliers verkauft hatte (Az.: 17 HK O 1734/19).

Bewertung setzt tatsächliche Übernachtung voraus

Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Fake-Bewertungen gelöscht werden. Fivestar muss außerdem dem zum Medienkonzern Burda gehörenden Urlaubsportal Auskunft geben, von wem die erfundenen Bewertungen stammen. Die Entscheidung erging in Form eines Versäumnisurteils. Trotz Ladung war kein Vertreter von Fivestar zur Verhandlung erschienen.

Fivestar verkauft positive Bewertungen an Unternehmen

Zielgruppe von Fivestar sind Firmen, die ihre Umsätze durch positive Bewertungen aufbessern wollen. "Durch Fivestar erhalten Sie hochwertige Rezensionen Ihrer Produkte, Ihrer Dienstleistungen oder Ihres Shops", wirbt Fivestar auf der eigenen Webseite. Gekaufte Amazon-Bewertungen sind mit einem Preis ab 19,40 Euro am teuersten, Bewertungen kann die Kundschaft aber auch für Google, Facebook oder Arbeitgeberbewertungsportale kaufen – im Paket billiger. Fivestar warb in der Vergangenheit damit, dass Spitzenbewertungen verkauft werden, hat diesen Hinweis aber mittlerweile gestrichen.

Auch Amazon geht gegen Fivestar vor

Die Aktivitäten von Fivestar sind auch anderen Online-Konzernen aufgefallen. Der US-Konzern Amazon ist ebenfalls sehr darauf bedacht, Fake-Bewertungen einen Riegel vorzuschieben. In Deutschland habe Amazon ein Dutzend Gerichtsentscheidungen gegen Unternehmen erwirkt, die Bewertungen verkaufen, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. "Unter anderem haben wir zwei einstweilige Verfügungen gegen Fivestar Marketing erreicht, von denen eine bereits durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt wurde."

Bewertungen meist computergeneriert

Die Geschäftspraxis von Fivestar unterscheidet sich von anderen Bewertungsfirmen, die bei Fake-Rezensionen im Internet auf automatisierte Verfahren setzen. "Nach unseren Schätzungen sind mehr als 90% der nicht authentischen Bewertungen computergeneriert", sagte der Amazon-Sprecher. "Wir arbeiten mit Prüfteams und automatisierten Systemen, um unechten Rezensionen vorzubeugen, sie aufzuspüren und Maßnahmen gegen die Betreiber dieses Missbrauchs zu ergreifen."

Fivestar arbeitet nicht mit Computerautomaten

Fivestar nutzt dagegen keine Computerautomaten, sondern heuert freie Mitarbeiter an. Im speziellen Münchner Fall verbietet das Urteil des LG Fivestar nicht generell, Bewertungen auf Holidaycheck zu verkaufen – verboten sind jedoch Rezensionen von Fivestar-Bewertern, "die das Hotel nie von außen, geschweige denn von innen gesehen haben", wie der Vorsitzende Richter Gawinski formulierte.

Fivestar trotz Umbenennung und geänderter Rechtsform in der Pflicht

Das beklagte Unternehmen hat sich kürzlich umbenannt und die Rechtsform geändert, von Fivestar Marketing UG in Fivestar AG bR, wie der Richter vortrug. Der ehemalige Geschäftsführer ist nun nicht mehr Geschäftsführer, ein neuer ist im Handelsregister nicht eingetragen. Das wird dem Unternehmen aber nicht helfen, den Ansprüchen der siegreichen Firma Holidaycheck zu entgehen. "Das ist wie eine Geschlechtsumwandlung", sagte Richter Gawinski zur Änderung der Rechtsform. "Das bedeutet nicht, dass es die Firma nicht mehr trifft."

LG München I, Urteil vom 14.11.2019 - 17 HK O 1734/19

Redaktion beck-aktuell, Carsten Hoefer, 14. November 2019 (dpa).