Ex-Wire­card-Chef Braun wehrt sich gegen Ver­mö­gens­ar­rest

Der frü­he­re Wire­card-Chef Mar­kus Braun muss fürch­ten, dass nach der Staats­an­walt­schaft auch der In­sol­venz­ver­wal­ter sein Ver­mö­gen ein­frie­ren lässt. Das Land­ge­richt Mün­chen I stell­te Brauns An­wäl­ten ges­tern in Aus­sicht, dass ein Ar­rest­be­schluss in Höhe von 140 Mil­lio­nen Euro Be­stand haben dürf­te. Bei einem zwei­ten Ar­rest­be­schluss in Höhe von 35 Mil­lio­nen Euro sei die recht­li­che Lage kom­pli­zier­ter, so der Kam­mer­vor­sit­zen­de. Das Ge­richt will seine Ent­schei­dung am 09.06.2022 ver­kün­den.

Wi­der­spruch gegen Ar­rest­be­schlüs­se ein­ge­legt

An­lass der Ver­hand­lung war, dass der seit bald zwei Jah­ren in Un­ter­su­chungs­haft sit­zen­de Braun gegen beide Ar­rest­be­schlüs­se Wi­der­spruch ein­ge­legt hat. Allzu große prak­ti­sche Be­deu­tung für Braun hat die­ses Zi­vil­ver­fah­ren ak­tu­ell nicht: Vor­erst geht es nur um ein Eil­ver­fah­ren, bis zur Haupt­sa­che­ent­schei­dung wird es noch dau­ern. Au­ßer­dem hat zuvor be­reits die Münch­ner Staats­an­walt­schaft das Pri­vat­ver­mö­gen des unter Be­trugs­ver­dacht ste­hen­den Ma­na­gers ar­res­tie­ren las­sen. Fak­tisch hätte Braun also auch dann kei­nen Zu­griff auf die 175 Mil­lio­nen Euro, wenn das Ge­richt am 09.06.2022 sei­nem Wi­der­spruch voll­stän­dig statt­ge­ben würde.

In­sol­venz­ver­wal­ter wirft Braun Ver­stoß gegen Sorg­falts­pflich­ten vor

Doch In­sol­venz­ver­wal­ter Mi­cha­el Jaffé ver­sucht, so viel Geld wie mög­lich für die Gläu­bi­ger zu si­chern. Brauns An­wäl­te hin­ge­gen ar­gu­men­tie­ren, dass die Ar­rest­be­schlüs­se des In­sol­venz­ver­wal­ters nich­tig seien, weil Brauns Ver­mö­gen be­reits von der Staats­an­walt­schaft ein­ge­fro­ren wurde. "Alles, was nach der Staats­an­walt­schaft kommt, ist nich­tig", sagte Brauns An­walt Bernd-Wil­hem Schmitz. Im ers­ten Ar­rest­be­schluss über 140 Mil­lio­nen Euro geht es um von Wire­card ver­ge­be­ne Kre­di­te an die Fir­men­grup­pe Opac, für die es keine Si­cher­hei­ten gab. Der In­sol­venz­ver­wal­ter wirft Braun vor, gegen seine Sorg­falts­pflich­ten ver­sto­ßen zu haben, wes­we­gen der Ös­ter­rei­cher für die­ses Geld auf­kom­men soll.

Braun be­ruft sich auf feh­len­de Kennt­nis

Ge­gen­stand des zwei­ten Ar­rest­be­schlus­ses sind 35 Mil­lio­nen Euro. Braun brauch­te dem­nach Geld, um ei­ge­ne Schul­den zu be­glei­chen, und for­der­te den seit Som­mer 2020 un­ter­ge­tauch­ten Ex-Ver­triebs­vor­stand Jan Mar­sa­lek auf, ihm einen Pri­vat­kre­dit zu­rück­zu­zah­len. Die­ses Geld soll wie­der­um Mar­sa­lek in Krei­sel­über­wei­sun­gen aus dem Kon­zern ab­ge­zweigt haben. An­walt Schmitz legte eine ei­des­statt­li­che Ver­si­che­rung Brauns vor, der­zu­fol­ge der Wire­card-Chef davon nichts wuss­te.

Miriam Montag, Redaktion beck-aktuell, 13. Mai 2022 (dpa).

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