Gegner des FC Schalke im DFB-Pokalspiel muss noch vor Gericht gefunden werden

Eigentlich sollte am 13.09.2020 das DFB-Pokalspiel FC Schalke 04 gegen 1. FC Schweinfurt 05 stattfinden. Nach einem Eilentscheid des Landgerichts München I hatte sich der Deutsche Fußball-Bund aber gezwungen gesehen, das Spiel zu verschieben. Ein Erfolg für den Drittligisten Türkgücü München, der mit dem Eilantrag seine Teilnahme am DFB-Pokal hatte erreichen will.

Türkgücü wegen Aufstiegs in 3. Liga nicht berücksichtigt

Üblicherweise melde der Bayerische Fußballverband (BFV) nach dem Ende einer Spielzeit den Regionalliga-Meister für den DFB-Pokal an, führt das LG München I zum Hintergrund des Rechtsstreits aus. Im Jahr 2020 aber habe die Saison der Regionalliga Bayern aufgrund der Corona-Lage nicht beendet werden können. Der BFV habe deshalb schon im Mai 2020 seine Spielordnung für die Amateurliga und die Regionalligaordnung geändert. Nachdem der Antragsteller jedoch in die 3. Liga aufgestiegen und deshalb ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Regionalliga-Verein gelistet gewesen sei, hätten sich BFV und DFB für den nun in der Liste aufgerückten Regionalligisten Schweinfurt als Teilnehmer am DFB-Pokal entschieden.

LG München I: Entscheidung von BFV-Satzung nicht gedeckt

Das LG München I meint, diese Entscheidung sei nicht von der Satzung des BFV gedeckt und damit rechtswidrig. Es hat deshalb die von Türkgücü beantragte einstweilige Verfügung erlassen. "Die kurzfristige Satzungsänderung des BFV, die Schweinfurt 05 zum DFB-Pokal zugelassen hätte, zeigt, dass die ursprüngliche und stets von Türkgücü München verteidigte Position rechtmäßig ist. Unsere Teilnahme an der 3. Liga war von Anfang an auch mit der geplanten Teilnahme am DFB-Pokal verbunden", wurde Türkgücü-Geschäftsführer Max Kothny laut dpa in einer Mitteilung des Clubs vom 10.09.2020 zitiert.

BFV will gegen Entscheidung vorgehen

Der BFV kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung des LG München I an. "Die Überlegungen und Verantwortungen, die sich der BFV seit Monaten fortwährend macht, um allen Vereinen in der Covid-19-Krise gerecht zu werden, wurden vom Gericht nicht verstanden", wurde Verbandsvizepräsident Reinhold Baier in einer Mitteilung zitiert. Eine Entscheidung in der nächsten Instanz habe aber "aus rein praktischen Gründen nicht mehr an diesem Wochenende" fallen können. Daher sei der DFB gebeten worden, die Partie zu verschieben. Der DFB will über die Neuansetzung der Partie entscheiden, sobald die juristische Klärung herbeigeführt ist, wie es in einer Mitteilung hieß.

LG München I, Beschluss vom 11.09.2020 - 37 O 11770/20

Redaktion beck-aktuell, 14. September 2020 (ergänzt durch Material der dpa).