Unternehmen berief sich auf Mangel der Mietsache
Der Vermieter hatte das Unternehmen verklagt, nachdem C&A die Miete für eine Filiale in der Münchner Innenstadt nicht bezahlt hatte. C&A hatte sich auf die coronabedingten Schließungen berufen, um die Miete zu verweigern. Während dieser Zeit seien die Räume nicht zum Betrieb eines Textilkaufhauses geeignet gewesen, was einen Mangel der Mietsache darstelle, argumentierte das Unternehmen nun auch vor Gericht. Dass ein Geschäft für den Publikumsverkehr zugänglich sei, sei eine Grundbedingung für eine Vermietung an den Einzelhandel. Dieses Verwendbarkeitsrisiko treffe den Vermieter.
LG verneint Mangel
Der Vermieter hatte dagegen argumentiert, es gebe keinen Sachmangel. Der Richter kam zum selben Schluss. Das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in seiner Entscheidung. Auch eine Anpassung des Mietvertrags sah der Richter nicht als zwingend an. Dafür hätte die Mietzahlung für C&A unzumutbar sein müssen, was er allerdings verneinte. Eine Rücklage in Höhe einer Monatsmiete zu bilden, sei "generell und auch auf Basis der Ergebnisse aus den vorangegangenen drei Geschäftsjahren" für das Unternehmen zumutbar. Wie hoch die einbehaltene Monatsmiete war, teilte das Gericht nicht mit. Einen Anhaltspunkt gibt allerdings der Streitwert, der bei gut einer Million Euro lag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem betonte das Gericht, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle.
C&A prüft weitere Schritte
C&A zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. "Wir sind der Überzeugung, dass die enormen Lasten dieser Pandemie von den Mietern und den Vermietern gemeinsam getragen werden sollten", erklärte das Unternehmen. "Wir werden nach eingehender Prüfung der Begründung des Gerichts über weitere mögliche Schritte entscheiden." Neben C&A haben mehrere weitere Einzelhandelsketten während der ersten Corona-Welle die Mietzahlungen eingestellt oder gekürzt, darunter die Schuhhandelskette Deichmann und die H&M-Boutiquen. Die Unternehmen leiden unter den Schließungen. Vermieter hatten dagegen scharf protestiert. Den Anstoß zum Mietenstopp hatte der Bund mit seinem ersten Rettungspaket gegeben. Darin stand unter anderem, dass pandemiebedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni keinen Kündigungsgrund darstellten.