Die Autovermietung Sixt hat im Rechtsstreit um eine SUV-Werbung mit dem Slogan “Ab ins Gelände“ nachgegeben. Das Unternehmen gab Ende Februar eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, wie das Landgericht München I am 03.03.2020 mitteilte. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen die Sixt-Werbung geklagt. Diese sei irreführend, schließlich dürften die Kunden die angepriesenen Autos gar nicht abseits der Verkehrswege im freien Gelände fahren.
Richter: Slogan nicht als bloß werbeübliche Übertreibung anzusehen
Sixt hatte dagegen argumentiert, dass das Fahren auf Feld-, Wald- und Wiesenwegen erlaubt sei, sofern diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. Richter Wolfgang Gawinski schien in der mündlichen Verhandlung im Januar nicht von den Argumenten des Vermieters überzeugt: “Das ist nach momentaner Auffassung der Kammer nicht bloß eine werbeübliche Übertreibung“, sagte er damals. Nun gab Sixt kurz vor der ursprünglich für den 05.03.2020 geplanten Entscheidung nach.
Redaktion beck-aktuell, 3. März 2020 (dpa).
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OLG Hamburg, Irreführende Werbung mit Slogan - e-Sixt.günstixt, BeckRS 9998, 04219