Audi klagt auf Unterlassung und Schadenersatz
Nio bewirbt auf seiner Internetseite zwei seiner Automobile mit seinem Firmennamen sowie dem Zusatz "es 6" beziehungsweise "es 8" und plant die von ihm dergestalt beworbenen Fahrzeuge in Deutschland auf den Markt zu bringen. Hiergegen wandte sich Audi in seiner Klage auf Unterlassung und Feststellung des Schadenersatzes - mit Erfolg. Das LG bejahte eine Verwechslungsgefahr der beiden Zeichen durch gedankliches Inverbindungbringen. Der in der Werbung zu sehende Firmenname "Nio" habe insofern außer Betracht zu bleiben. Denn bei dem angegriffenen Zeichen handele es sich erkennbar um eine Kfz-Typenbezeichnung und es gebe im Automobilbereich die Gepflogenheit, Typenbezeichnungen als eigenständige Marken im Sinne von Zweitmarken anzusehen. Es gelte dann der Grundsatz, dass Marken als Ganzes zu vergleichen seien.
Verbraucher könnten "ES 6" für Elektroversion des "S 6" halten
Auch der zusätzliche Buchstaben "E" sichere keine hinreichende Unterscheidungskraft. Trotz der schriftbildlichen Abweichung würden beide Marken zumindest in klanglicher Hinsicht gedanklich in Verbindung gebracht, was zu einer mittelbaren Verwechslungsgefahr führe. Zudem sei zu befürchten, dass ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise das "E" als Hinweis auf den Motortyp des Fahrzeugs missverstehe. So sei der Buchstabe "E" als Abkürzung für "Elektro"/"elektronisch" inzwischen allgegenwärtig. Der Buchstabengebrauch betreffe sämtliche Lebensbereiche (zum Beispiel als E-Akte das Gericht), insbesondere aber auch den Automobilbereich. Der Ausbau der E-Mobilität sei ein wichtiges Gesellschaftsthema. Dementsprechend werde ein Kraftfahrzeug, das über einen Elektromotor verfüge, nicht nur als Elektroauto, sondern auch sehr häufig kurz als "E-Auto" bezeichnet. Es bestehe daher die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher annehmen, der "es 6" sei der "S 6" in der Elektroversion, die beiden Fahrzeuge seien vom selben Hersteller. Es gebe damit eine über die reine Assoziation hinausgehende Gefahr einer Verwechselung durch Inverbindungbringen.