Anwalt darf schufa-anwalt.de nicht als Präsenz im Web führen

Ein Jurist aus Bonn darf die Internetseite schufa-anwalt.de nicht mehr verwenden, um für sich zu werben. Das Landgericht München I entschied am 25.06.2020, dass dieser Auftritt sowie die Verwendung eines gelben Logos mit den Wörtern Schufa und Anwalt das Markenrecht der Kreditauskunftei verletzen. Damit bestätigte es eine einstweilige Verfügung aus dem Frühjahr teilweise. Fünf kritische Äußerungen über die Schufa lässt das Gericht nun allerdings zu.

Schufa rügt Verletzung ihrer Markenrechte

Der Anwalt hatte unter der Domain schufa-anwalt.de für seine Dienste geworben und unter anderem bei unberechtigten Einträgen seine Hilfe angeboten. Ein negativer Eintrag bei der Schufa kann es für Menschen schwieriger machen, an Kredite zu kommen. Die Auskunftei hatte durch die Verwendung des Wortes Schufa im Namen und im Logo ihre Markenrechte verletzt gesehen und erfolgreich argumentiert, dass Verbraucher dadurch auf die Idee kommen könnten, dass Anwalt und Schufa zusammengehörten.

Kritische Äußerungen über Schufa nicht mehr beanstandet

Keinen Erfolg hatte die Auskunftei dagegen mit ihrer Kritik an fünf Aussagen auf der Seite. Unter anderem hatte der Anwalt dort behauptet, das System der Schufa sei "äußerst intransparent und bisweilen auch sehr vorschnell", die Löschung negativer Einträge gestalte sich "oft schwer", und die Berechnung der Bonität sei "für einen Externen nicht nachvollziehbar". Die Schufa hatte dies als unwahre Tatsachenbehauptungen gerügt, die ihr schaden könnten. Im Frühjahr hatte das Gericht sie noch einstweilig verboten, nun hob es diesen Beschluss allerdings auf. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Der Anwalt sagte am 25.06.2020, er werde Rechtsmittel prüfen.

LG München I, Entscheidung vom 25.06.2020

Redaktion beck-aktuell, 26. Juni 2020 (dpa).