Kastner sah in Grab illegales Ehrenmal
Um das Grab gibt es seit Jahren Streit. Alfred Jodl selbst liegt dort nicht begraben, nur andere Familienangehörige. Zu finden sind dort seine Lebens- und Sterbedaten, die Darstellung des Eisernen Kreuzes sowie sein Militärrang eines Generalobersts – aus Kastners Sicht ein illegales Ehrenmal. In vier Aktionen hatte er dagegen protestiert. Im Mai 2015 brachte er eine Tafel an mit der Aufschrift: "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!“ Später bemalte er Teile der Grabstätte mit roter Farbe.
LG: Aktionen nicht von Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt
In erster Instanz war der Künstler bereits vom Amtsgericht München verurteilt worden. Seine Berufung gegen das Urteil vom März 2018 wies das LG nun zurück. Kastners Aktionen seien nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Das Gericht wertete die Taten als Eingriff in das Eigentum der Familie Jodls. Es sei zwar nachvollziehbar, dass ein solches Gedenken erheblich Anstoß errege, und das Ausblenden der NS-Vergangenheit könne als unerträglicher Missstand empfunden werden. Eine Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung sei damit aber nicht verbunden.