Trotz endgültiger Niederlage vor Gericht: AfD dieses Jahr auf Sicherheitskonferenz

Die AfD-Bundestagsfraktion versuchte, sich vor Gericht eine Einladung für die Münchner Sicherheitskonferenz zu erstreiten. Damit ist sie nun endgültig gescheitert. Trotzdem hat die Fraktion einen Erfolg zu vermelden.

In den vergangenen zwei Jahren wurden keine Vertreter der AfD zur Münchner Sicherheitskonferenz eingeladen. Gegen diesen Ausschluss wehrte sich die AfD-Bundestagsfraktion. Schließlich, so die Argumentation, sei die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz, die die Konferenz alljährlich veranstaltet, eine Einrichtung, die öffentliche und staatliche Funktionen wahrnehme. Daher sei sie auch zur Gleichbehandlung aller Parteien verpflichtet. Ein gezielter Ausschluss durch Nichteinladung sei daher unzulässig.

Die Stiftung widersprach. Die Klage sei bereits unzulässig. Aber auch sonst würde kein Rechtsanspruch auf eine Einladung bestehen. Die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz sei eine rein privatrechtlich organisierte Einrichtung, die "Staatsferne" und die Unabhängigkeit seien gerade der Markenkern der Konferenz. Daraus ergebe sich, dass die Stiftung bei ihrer Einladungspolitik nicht wie staatliche Institutionen gebunden sei.

LG: Teilnahme für Chancengleichheit irrelevant

Dieser Ansicht ist im Dezember auch das LG München I gefolgt (Urteil vom 16.12.2025 – 20 O 6791/24). Nun ist das Urteil rechtskräftig. Die Klage sei schon unzulässig, so die zuständige 20. Zivilkammer. Grundsätzlich sei der Rechtsweg zu den Zivilgerichten zwar eröffnet, der Klageantrag, der eine Einladung der Bundestagsfraktion zum Inhalt hatte, sei aber zu unbestimmt. Der Antrag sei nicht mit der Begründung der Klage zu vereinbaren, wonach auch im Übrigen keine Fraktionen des Bundestags Einladungen zur Münchner Sicherheitskonferenz erhielten, sondern allenfalls einzelne Bundestagsabgeordnete.

Darüberhinaus erachtete das LG die Klage auch für unbegründet. Die AfD habe schon nicht ausreichend darlegen können, warum die Stiftung Münchner Sicherheitskonferenz wie ein Träger öffentlicher Gewalt zu beurteilen sei. Es ergäbe sich daher bereits nicht, dass die Maßstäbe, die an staatliches Handeln anzulegen wären, auf die Ausrichterin der Sicherheitskonferenz anzuwenden seien.

Die Fraktion habe auch nicht ausreichend dazu vorgetragen, dass ihre Chancengleichheit überhaupt beeinträchtigt ist, wenn sie nicht eingeladen wird. Bei der Münchner Sicherheitskonferenz handele es sich um ein internationales Forum für Sicherheitspolitik ohne konkreten Bezug zum Deutschen Bundestag. Die Arbeitsfähigkeit und -möglichkeit einer Bundestagsfraktion werde dadurch, dass sie nicht an dieser Veranstaltung teilnimmt, nicht beeinträchtigt.

Trotz der gerichtlichen Niederlage wird die AfD-Bundestagsfraktion auf der nächsten Sicherheitskonferenz aber vertreten sein. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen mindestens drei AfD-Abgeordnete Einladungen erhalten haben.

Redaktion beck-aktuell, kw, 4. Februar 2026.

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