Audi-Dieselskandal: Betrugsprozess gegen Stadler-Mitangeklagten eingestellt

Im Dieselbetrugsprozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler hat das Landgericht München II das Verfahren gegen einen der drei Mitangeklagten heute vorläufig eingestellt. Der ehemalige Motorentwickler Henning L., der ein umfangreiches Geständnis abgelegt hatte und als Kronzeuge im Prozess aufgetreten war, muss lediglich noch 25.000 Euro als Geldauflage an Umwelt- und Naturschutzvereine zahlen.

Angeklagter Motorentwickler räumt Beteiligung an Betrugssoftware ein 

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme hatte L. zusammen mit zwei mitangeklagten Vorgesetzten die Ausgestaltung der Betrugssoftware veranlasst, mit der Motoren die Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhielten, aber auf der Straße die Abgasreinigung drosselten. Auch Henning L.s direkter Vorgesetzter Giovanni P. legte ein vollständiges Geständnis ab. Er gestehe, “dass er bei seinem Tun im Zusammenhang mit Abschalteinrichtungen die Einsicht hatte, dass diese nicht gesetzeskonform sein könnten“, ließ er seinen Verteidiger vortragen. Das sei ein komplettes Geständnis, betonte der Anwalt.

Früherer Audi-Chef Stadler bestreitet weiterhin jede Schuld

Das Gericht hatte P., Stadler und dem mitangeklagten ehemaligen Leiter der Audi-Motorenentwicklung Wolfgang Hatz bei vollen Geständnissen eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Stadler und Hatz sollen sich bis zum 25.04. dazu äußern, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Hatz und Stadler bestreiten bislang jede Schuld. Stadler müsste laut Gericht spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass in den in Europa verkauften Autos Betrugssoftware verwendet worden sein könnte. Er habe aber nicht nachgehakt und den Verkauf bis 2018 weiterlaufen lassen. Daher kommt für Stadler eine Strafbarkeit wegen Betruges durch Unterlassen in Betracht.

Redaktion beck-aktuell, 4. April 2023 (dpa).