LG München verhängt Ordnungsgeld: Check24 muss sich offener als Versicherungsmakler zu erkennen geben

In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen Versicherungsvertretern und Check24 hat das Landgericht München ein Ordnungsgeld von 15.000 Euro gegen das Online-Portal verhängt. Damit erlegt das Gericht dem Unternehmen auf, die Besucher der Seite künftig früher als bisher zu informieren, dass Check24 als Online-Versicherungsmakler Provisionen erhält. In der Chefetage von Check24 wird nun überlegt, ob das Unternehmen Beschwerde einlegen soll: Der Beschluss werde intensiv geprüft, erklärte ein Sprecher am 08.02.2018.

OLG forderte bessere Information der Kunden

Den Antrag gestellt hatte der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK), der Check24 unfairen Wettbewerb vorwirft und das Unternehmen deswegen schon vor Jahren verklagt hatte. Das Münchner Oberlandesgericht hatte Check24 daraufhin 2017 verdonnert, die Besucher der Webseite proaktiv auf die Maklertätigkeit und die dafür fälligen Provisionen hinzuweisen.

Streit um Platzierung des Hinweises

Check24 baute diesen proaktiven Hinweis dann zwar auf der Webseite ein – allerdings nicht gleich zu Beginn eines Preisvergleichs. Die Versicherungskaufleute stellten daraufhin den Ordnungsmittelantrag. Check24 verletze nach wie vor "elementare Informationspflichten", warf BVK-Präsident Michael Heinz dem Unternehmen vor. Check24 wiederum geht davon aus, dass sich auch die im BVK organisierten Makler an die Entscheidung halten und auf ihren Webseiten die Kunden frühzeitig proaktiv über Provisionen informieren müssen. Zuvor berichteten "Schwäbische Zeitung" und die Funke-Zeitungsgruppe über die Entscheidung.

LG München

Redaktion beck-aktuell, 9. Februar 2018 (dpa).