Sieben Jahre Haft für Fahrt mit Partner auf Motorhaube

Mit ihrem Partner auf der Motorhaube war eine Frau über die Autobahn gerast und hatte ihn dadurch schwer verletzt – nun wurde sie zu sieben Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Mönchengladbach befand die Angeklagte am 28.09.2020 des versuchten Totschlags und der schweren gefährlichen Körperverletzung für schuldig.

Schwere Kopfverletzung nach Sturz auf Autobahn

Die 51-Jährige war am Abend des 27.12.2019 angetrunken mit ihrem Partner auf der Motorhaube mit bis zu 130 Stundenkilometern über die Autobahnen A 52 und A 61 gerast. Der 53-Jährige stürzte schließlich auf die Fahrbahn und zog sich so schwere Kopfverletzungen zu, dass er heute ein Pflegefall ist. Einer Gutachterin zufolge war die Frau zum Tatzeitpunkt zwar mit einem Blutalkoholwert von 2,3 Promille stark alkoholisiert, aber dennoch weder in ihrer Steuerungs- noch ihre Schuldfähigkeit eingeschränkt. Die Verteidigung kündigte Revision gegen das Urteil an.

Angst vor aggressivem Partner als Grund angegeben

Die 51-Jährige ließ über ihren Anwalt erklären, sie habe Angst vor ihrem aggressiven Partner gehabt. Vorangegangen war ein Eifersuchts-Streit, der auf der Rückfahrt vom Besuch des Düsseldorfer Weihnachtsmarktes auf einem Rastplatz eskalierte. Ein Zeuge hatte bestätigt, dass der 53-Jährige dort aufgebracht herumgeschrien und mehrfach auf den Wagen geschlagen habe. Als die Frau schließlich wegfahren wollte, sprang er auf die Motorhaube. Sie sei aus Angst vor ihm losgefahren und habe erwartet, "dass Robert abspringt. Stattdessen hat er sich festgeklammert", ließ sie ihren Verteidiger erklären.

LG Mönchengladbach, Urteil vom 28.09.2020

Redaktion beck-aktuell, 29. September 2020 (dpa).