LG Mön­chen­glad­bach: Neun Jahre Haft für Tot­schlag mit Sa­mu­rai­schwert

Für die töd­li­che Blut­tat an einem Be­kann­ten mit einem Sa­mu­rai­schwert hat das Land­ge­richt Mön­chen­glad­bach am 03.02.2020 einen Mann zu neun Jah­ren Haft wegen Tot­schlags ver­ur­teilt. Zudem ord­ne­te das Ge­richt die Un­ter­brin­gung des al­ko­hol­kran­ken An­ge­klag­ten (47) in einer Ent­zugs­kli­nik an. Au­ßer­dem muss er der Ehe­frau und den bei­den Kin­dern des Op­fers Schmer­zens­geld in Höhe von ins­ge­samt 25.000 Euro zah­len.

Nach Trink­ge­la­ge Freund na­he­zu ent­haup­tet

Der An­ge­klag­te hatte ge­stan­den, nach einem Trink­ge­la­ge sei­nen Schach­freund ge­tö­tet zu haben. Die Er­mitt­ler zähl­ten 37 Hiebe mit der schar­fen Waffe. Das Opfer war fast ent­haup­tet wor­den. Der an­ge­klag­te Deut­sche hatte aus­ge­sagt, er könne sich an den ge­nau­en Ab­lauf nicht er­in­nern. Er hatte nach der Tat im April 2019 selbst die Po­li­zei ge­ru­fen. Als die ein­traf, hatte der Mann das Schwert noch in der Hand.

Ver­min­der­te Schuld­fä­hig­keit wegen star­ker Al­ko­ho­li­sie­rung

Eine Blut­pro­be ergab bei ihm mehr als 2,8 Pro­mil­le. Das Ge­richt stuf­te den An­ge­klag­ten des­halb als ver­min­dert schuld­fä­hig ein. In sei­nem letz­ten Wort sagte der Mann, er könne sich die Tat selbst nicht er­klä­ren. Es tue ihm leid und er hoffe wegen sei­ner Al­ko­hol­sucht auf Hilfe.

Ent­schei­dung über Be­wäh­rung erst nach er­folg­rei­cher The­ra­pie

Das Ge­richt ver­füg­te, dass der Mann zwei­ein­halb Jahre sei­ner Stra­fe ab­sit­zen muss, ehe er eine The­ra­pie be­gin­nen kann. Erst nach einer er­folg­rei­chen Be­hand­lung soll ent­schie­den wer­den, ob er wei­ter in Haft bleibt oder die Rest­stra­fe zur Be­wäh­rung aus­ge­setzt wird. Sein An­walt ließ am 03.02.2020 offen, ob er das Ur­teil ak­zep­tiert.

LG Mönchengladbach, Urteil vom 03.02.2020

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2020 (dpa).

Mehr zum Thema