Nach Trinkgelage Freund nahezu enthauptet
Der Angeklagte hatte gestanden, nach einem Trinkgelage seinen Schachfreund getötet zu haben. Die Ermittler zählten 37 Hiebe mit der scharfen Waffe. Das Opfer war fast enthauptet worden. Der angeklagte Deutsche hatte ausgesagt, er könne sich an den genauen Ablauf nicht erinnern. Er hatte nach der Tat im April 2019 selbst die Polizei gerufen. Als die eintraf, hatte der Mann das Schwert noch in der Hand.
Verminderte Schuldfähigkeit wegen starker Alkoholisierung
Eine Blutprobe ergab bei ihm mehr als 2,8 Promille. Das Gericht stufte den Angeklagten deshalb als vermindert schuldfähig ein. In seinem letzten Wort sagte der Mann, er könne sich die Tat selbst nicht erklären. Es tue ihm leid und er hoffe wegen seiner Alkoholsucht auf Hilfe.
Entscheidung über Bewährung erst nach erfolgreicher Therapie
Das Gericht verfügte, dass der Mann zweieinhalb Jahre seiner Strafe absitzen muss, ehe er eine Therapie beginnen kann. Erst nach einer erfolgreichen Behandlung soll entschieden werden, ob er weiter in Haft bleibt oder die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Sein Anwalt ließ am 03.02.2020 offen, ob er das Urteil akzeptiert.