LG Mönchengladbach: Drei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Unfall

Im Prozess um einen tödlichen Unfall nach einer Auto-Raserei in Mönchengladbach ist der 29-jährige Fahrer zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am 18.12.2018 der fahrlässigen Tötung schuldig. Die ursprüngliche Anklage wegen Mordes hatten die Mönchengladbacher Richter nicht zugelassen. Ein 26-jähriger Autofahrer wurde wegen Unfallflucht zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Angeklagter bestritt Straßenrennen

Ein 38-jähriger Fußgänger war im Juni 2017 vom Wagen des 29-Jährigen erfasst worden, als dieser durch die Stadt raste. Der junge Mann hatte noch gebremst, den Fußgänger aber dennoch mit Tempo 80 in einer Tempo-40-Zone erfasst. Das Opfer wurde durch die Luft geschleudert und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Der 29-Jährige gestand, viel zu schnell gefahren zu sein. Er bestritt aber, sich mit anderen Fahrern ein Rennen geliefert zu haben. Zwei weitere Autofahrer hatten beteuert, nicht mitgehalten zu haben und vor dem Unfall aus dem Kräftemessen ausgestiegen zu sein.

LG Möchengladbach, Urteil vom 18.12.2018

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).

Mehr zum Thema