Im Prozess um einen tödlichen Unfall nach einer Auto-Raserei in Mönchengladbach ist der 29-jährige Fahrer zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn am 18.12.2018 der fahrlässigen Tötung schuldig. Die ursprüngliche Anklage wegen Mordes hatten die Mönchengladbacher Richter nicht zugelassen. Ein 26-jähriger Autofahrer wurde wegen Unfallflucht zu 3.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
Angeklagter bestritt Straßenrennen
Ein 38-jähriger Fußgänger war im Juni 2017 vom Wagen des 29-Jährigen erfasst worden, als dieser durch die Stadt raste. Der junge Mann hatte noch gebremst, den Fußgänger aber dennoch mit Tempo 80 in einer Tempo-40-Zone erfasst. Das Opfer wurde durch die Luft geschleudert und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Der 29-Jährige gestand, viel zu schnell gefahren zu sein. Er bestritt aber, sich mit anderen Fahrern ein Rennen geliefert zu haben. Zwei weitere Autofahrer hatten beteuert, nicht mitgehalten zu haben und vor dem Unfall aus dem Kräftemessen ausgestiegen zu sein.
LG Möchengladbach, Urteil vom 18.12.2018
Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2018 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Eigengefährdung und Tötungsvorsatz im Straßenverkehr – Berliner Raser-Fall, NJW 2018, 1621
LG Berlin, Tötungsvorsatz bei illegalem Autorennen (Berliner "Raser-Fall"), NStZ 2017, 471
Piper, Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen?, NZV 2017, 70
Mitsch, Die Strafbarkeit illegaler Rennen de lege lata et ferenda, DAR 2017, 70
Aus dem Nachrichtenarchiv
LG Berlin verurteilt Autoraser nach tödlichem Ausgang illegalen Straßenrennens wegen Mordes, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.02.2017,
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