Richter sieht Erziehungsbedarf
Richter Joachim Bock begründete die Urteile auch mit einem "Erziehungsbedarf“ bei den Jugendlichen. "Es fehlt ihnen an Werten wie Respekt, Empathie und der Bereitschaft, Regeln einzuhalten“, sagte er auf Anfrage. Dies seien Grundpfeiler des menschlichen Zusammenlebens. Das Gericht sah unter anderem den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung als bewiesen an.
Nasenbeinbruch und zwei Rippenbrüche
Der Mann, den im März 2017 Schläge und Tritte trafen, hatte bei Weinheim in einer Bahn einer Frau geholfen, die von einem der Jugendlichen belästigt worden war. Darauf war er von den Männern im Alter von 17 Jahren bis 19 Jahren angegriffen worden. Der damals 28-Jährige erlitt unter anderem einen Nasenbeinbruch und zwei Rippenbrüche. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von knapp drei bis zu achteinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung auf geringere Strafen plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.