Streit um Verfahren zur Verbindung mit Mobilfunknetz
Daimler kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen. Man gehe auch nicht davon aus, dass es in Folge des Urteils zu einem Stopp von Produktion oder Verkauf der betreffenden Fahrzeuge komme, hieß es. Das Verfahren ist nicht das einzige in dem Streit, der sich um die Lizenzierung der Technik für die Verbindung des Autos mit dem Mobilfunknetz dreht. Es geht darum, wie solche sogenannten standardessentiellen Patente zu fairen Konditionen und ohne Diskriminierung allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden.
Streit um Art der Lizensierung
Nokia verwies auf sein bestehendes Lizenzsystem und darauf, dass viele Autohersteller für ihre Fahrzeuge Lizenzvereinbarungen abgeschlossen hätten. Daimler ist aber der Auffassung, dass die Zulieferer ihre Produkte jeweils selbst direkt lizenzieren können müssten, und will das auch grundsätzlich von der EU-Kommission geklärt wissen. Die Einwände des Konzerns ließen die Mannheimer Richter aber nicht gelten.
FRAND-Einwand zurückgewiesen
Der sogenannte FRAND-Einwand greife nicht, so das Gericht weiter, da nach den Gesamtumständen nicht von einer Lizenzwilligkeit des beklagten Automobilherstellers und der Streithelferinnen auszugehen sei. Weder Daimler noch die Streithelferinnen wären ernsthaft bereit gewesen, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen mit der Klägerin abzuschließen. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof hätte sich deshalb und mit Blick auf die überschaubare Restlaufzeit des Klagepatents erübrigt.
Nokia plädiert für Zusammenarbeit
"Wir hoffen, dass Daimler nun seinen Verpflichtungen nachkommt und eine Lizenz zu fairen Bedingungen erwirbt. Es gibt mehr zu gewinnen, wenn wir zusammenarbeiten", sagte Nokia-Technologies-Chefin Jenni Lukander. Um das noch nicht rechtskräftige Urteil vorläufig vollstrecken zu lassen, müsste Nokia eine Sicherheitsleistung in Höhe von sieben Milliarden Euro hinterlegen.
Weitere Verfahren noch anhängig
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um die vierte von insgesamt vier beim Landgericht Mannheim anhängigen Verfahren. Während in einem der anderen Verfahren die Klage abgewiesen worden ist, ist in zwei weiteren Verfahren eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die beim Bundespatentgericht anhängigen Nichtigkeitsklagen erfolgt.