Bilanzfälschung: Gericht verurteilt Ex-Vorstände der Hess AG

Im Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der ehemaligen Leuchtmittelfirma Hess AG sind die zwei angeklagten Ex-Vorstände zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Wirtschaftskammer des Mannheimer Landgerichts sah es am 26.05.2021 als erwiesen an, dass die beiden in den Jahren 2011 und 2012 die Bilanzen des Konzerns um Millionenbeträge geschönt haben. Grund sei der bevorstehende Börsengang des Unternehmens gewesen.

Leuchtmittelfirma manipulierte Bilanzen - Ex-Vorstände zu Bewährungsstrafen verurteilt

So wies etwa der Jahresabschluss 2011 Umsätze und Gewinne in Höhe von etwa 4,3 Millionen Euro zu viel aus. Aus einem negativen Jahresabschluss sei so ein positiver geworden. Auch zwei Zwischenbilanzen wurden demnach manipuliert. Die Kammer verurteilte den ehemaligen Finanzvorstand des inzwischen insolventen Lichtspezialisten aus Villingen-Schwenningen daher zu einer Strafe von 17 Monaten auf Bewährung. Der ehemalige Geschäftsführer erhielt eine Bewährungsstrafe von neun Monaten. Das Gericht sprach die Ex-Vorstände wegen der unrichtigen Darstellung nach dem Handelsgesetzbuch, Verletzung der Buchführungspflicht, Untreue sowie Kapitalmarkt- und Kreditbetrugs schuldig. Das Verfahren gegen einen dritten Mann wegen Unterstützung war im Lauf des Prozesses eingestellt worden.

Deal mit der Staatsanwaltschaft sah Teilgeständnisse vor

Bereits im April hatten die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft einer Verständigung des Landgerichts zugestimmt. Der Vorschlag sah Teil-Geständnisse und Bewährungsstrafen vor. Gleichzeitig wurden mehrere Vorwürfe fallengelassen. Der Prozess hatte im Oktober 2020 begonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 27. Mai 2021 (dpa).