Wegen riskanter Zinswetten mit Millionenverlusten für die Stadt Pforzheim hat das Landgericht Mannheim die damalige Oberbürgermeisterin und die frühere Kämmerin zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Justiz in Mannheim sah am 21.11.2017 den Vorwurf der Untreue bewiesen. Sie verurteilte Ex-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung und die damalige Stadtkämmerin zu zwei Jahren auf Bewährung (Az.: 22 KLs 631 Js 31056/09).
Millionenverlust für Pforzheim nach riskanten Finanzgeschäften
Die Anschuldigungen beziehen sich auf Kosten, die durch riskante Finanzgeschäfte zulasten der Stadtkasse Pforzheim entstanden waren. 2010 zog der Gemeinderat der Stadt in Baden-Württemberg die Notbremse – am Ende stand ein Verlust von rund 58 Millionen Euro. Inzwischen ist ein großer Teil des Geldes nach Vergleichen mit den beteiligten Banken wieder in der Kasse. Die Staatsanwaltschaft hatte für Augenstein zwei Jahre und vier Monate Haft und für die damalige Kämmerin zwei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
LG Mannheim, Urteil vom 21.11.2017 - 21.11.2017 22 KLs 631 Js 31056/09
Redaktion beck-aktuell, 22. November 2017 (dpa).
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