Fast sechs Jahre Haft für Raser nach Tötung eines Fußgängers

Im Prozess um den Tod eines Fußgängers bei einem Raser-Unfall hat das Landgericht Mainz am Montag den 25 Jahre alten Angeklagten zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sprach den Mann unter anderem wegen eines verbotenen Autorennens mit Todesfolge, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht schuldig – nicht aber wegen Mordes.

Mit 161 km/h durch die Innenstadt

Der angeklagte Mechaniker hatte im Prozess zugegeben, im Juli 2022 mit einem gemieteten PS-starkem Auto mit einer Geschwindigkeit von bis zu 161 km/h durch die Wormser Innenstadt gerast zu sein. An einer Kreuzung überquerten zwei Fußgänger bei roter Ampel die Straße. Der 25-jährige hatte einen der Männer frontal erfasst und 63 Meter über die Straße geschleudert. Der 52-Jährige war sofort tot. Der Angeklagte hatte zwar noch versucht zu bremsen, hatte beim Aufprall aber noch eine Geschwindigkeit von etwa 97 km/h.

Mangels Tötungsvorsatzes keine Verurteilung wegen Mordes

Die Anklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes und lebenslange Haft gefordert. Die Verteidiger hingegen hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert. In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte habe sich rücksichtslos und grob verkehrswidrig verhalten. Der 25-Jährige habe mit Gefährdungsvorsatz gehandelt und dadurch fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht. Es sei aber nicht der Wille des Angeklagten gewesen, jemanden zu töten.

LG Mainz, Urteil vom 20.03.2023

Redaktion beck-aktuell, 21. März 2023 (dpa).

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