LG Lüneburg: Doppelmord-Prozess gegen jesidischen Familienvater endet mit lebenslanger Haft

Der aus dem Irak stammende Jeside, der Anfang 2015 in Lüneburg seine 32 Jahre alte Ehefrau und ihre Freundin mit rund 40 Messerstichen getötet hat, ist auch in der Neuauflage seines Prozesses wegen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Lüneburg stellte am 16.10.2017 zudem wieder die besondere Schwere der Schuld fest.

Tatmotiv war der Verlust der Ehefrau für seine Glaubensgemeinschaft

Der Angeklagte hatte in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung zugegeben, seine Ehefrau und deren christliche Freundin erstochen zu haben. Er bestritt aber, deren blutigen Tod geplant zu haben. Sein Verteidiger hatte auf eine Affekttat im Streit plädiert, er will eine Revision prüfen. Für ihn war es eine “lupenreine Beziehungstat“. Sein Mandant folgte dem Verfahren regungslos mit gesenktem Kopf, in seinem Schlusswort entschuldigte er sich bei den Angehörigen. Der Angeklagte hatte laut Polizei verschiedene Identitäten, zu seinem Alter gibt es unterschiedliche Angaben. Er war Ende der 1990er Jahre nach Deutschland gekommen. “Es gibt keine erkennbare Integrationsleistung“, sagte der Vorsitzende Richter Axel Knaack mit Blick auf die mangelnden Deutschkenntnisse und die fehlende Ausbildung. “Er hat sich in 15 Jahren nicht bewegt.“ So habe er in seiner Lebensvorstellung die Heimat nie verlassen und sei jahrhundertealten Werten gefolgt. Er habe den Verlust der Kinder und den Verlust für seine Glaubensgemeinschaft gesehen.

Richter geht von Heimtücke und niederen Beweggründen aus

Vor der Tat hatte der Mann die Frauen noch zu einem Gottesdienst begleitet, die drei Kinder des Paares wurden zu seinem Bruder geschickt. Nach Überzeugung des Gerichts handelte er mit Tötungsvorsatz. Die eingeschlossenen Frauen hätten keine Chance gehabt. “Das ist eine absolut aussichtslose Lage“, sagte Knaack. Der Angeklagte habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt, klassische Mordmerkmale. So habe er zuvor den Eindruck vermittelt, über den Kirchenbesuch sprechen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert und beantragt, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Nebenkläger-Anwälte der Angehörigen hatten sich angeschlossen.

Revision wegen Abwesenheit des Vorsitzenden erfolgreich

Das Gericht folgte in einem wichtigen Punkt aber der Anklage nicht. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll der Mann gehofft haben, seine Ehefrau werde nach dem Tod der Freundin aus Angst bei ihm bleiben. Das nannte Knaack der Verteidigung folgend “absurd“. Das Landgericht hatte den Angeklagten bereits im September 2015 zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung aber auf, weil der Vorsitzende Richter während der Verhandlung für eine Zeugenvernehmung den Saal verlassen hatte. Die drei Kinder des Ehepaares waren bei der Tat acht, neun und elf Jahre alt, die getötete Freundin hinterließ zwei minderjährige Töchter.

LG Lüneburg, Urteil vom 16.10.2017

Redaktion beck-aktuell, Peer Körner, 17. Oktober 2017 (dpa).

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