LG Lüneburg: Almased muss wegen verbotener Werbeversprechen 50.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Das Landgericht Lüneburg hat gegen die Almased Wellness GmbH am 10.08.2017 ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro verhängt, weil das Unternehmen auf seiner Website trotz rechtskräftigen gerichtlichen Verbots weiter mit unzulässigen Werbeversprechen für Gewichtsreduzierungsmittel geworben hatte. Dies teilte die Verbraucherzentrale Sachsen am 05.09.2017 mit.

Verbotene Werbeaussagen weiter genutzt

Wie die Verbraucherzentrale schreibt, warb die Almased Wellness GmbH für ihr bekanntes Schlankheitsmittel "Almased Vitalkost" mit bezifferten Gewichtsreduktionen innerhalb konkret angegebener Zeiträume, der angeblichen Regulierung des Blutzuckerspiegels oder der Aktivierung des Stoffwechsels. Das Landgericht Lüneburg erklärte das für unzulässig und untersagte eine Reihe der Werbeaussagen. Das Unternehmen versuchte das Urteil aufzuheben, scheiterte aber im Jahr 2016 endgültig vor dem Bundesgerichtshof. Umso erstaunter waren die sächsischen Verbraucherschützer, als sie verbotene Werbeaussagen anschließend noch auf der Internetseite des Unternehmens entdeckten.

LG verhängt 50.000 Euro Ordnungsgeld

Das Landgericht Lüneburg verhängte für diese Missachtung seines Urteils ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro. Der Betrag müsse so empfindlich sein, dass dem Unternehmen die Folgen des Verstoßes spürbar werden, so das Gericht. Es berücksichtigte dabei, dass es sich bei der Firma "um einen Global-Player des Marktes für Gewichtsreduzierungsmittel handelt, die Werbung zur teuersten Sendezeit schalten kann". Für den Fall, dass das Geld nicht beigetrieben werden kann, sind bis zu 50 Tage Ordnungshaft des Geschäftsführers vorgesehen. "Wir begrüßen diese Entscheidung sehr", sagte Michael Hummel, Justiziar der Verbraucherzentrale Sachsen. "Die Strafe für so einen dreisten Verstoß hätte aber gern noch etwas höher sein können."

LG Lüneburg, Keine Angabe vom 10.08.2017

Redaktion beck-aktuell, 5. September 2017.

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