Online-Händler hielt sich nicht an Abmachung
Bei dem Onlinehändler Eco-trade24 GmbH bestellten Verbraucher einen elektrischen Pflegesessel. Da das Möbelstück recht schwer und sperrig war, wurde zusätzlich zum Sperrgutversand noch die Lieferung in die Wohnung vereinbart, für einen Aufpreis von 60 Euro. Kurz vor der Lieferung stellte sich heraus, dass die Spedition – anders als vertraglich zwischen Kunde und Händler vereinbart – lediglich den Auftrag hatte, den Sessel bis zur Bordsteinkante zu liefern. Da der Onlinehändler nicht erreichbar war und auf keine Kontaktaufnahme antwortete, blieb den Verbrauchern nur übrig, den Spediteur am Tag der Anlieferung gesondert und auf eigene Kosten mit der Lieferung in die Wohnung zu beauftragen.
LG gab Verbrauchern Recht
Mit der Rechnung verlangte der Onlinehändler gleichwohl, dass die Kunden die vereinbarten 60 Euro zahlen sollten. Nachdem der Händler einer Abmahnung nicht nachkam, reichte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage beim Landgericht Lübeck ein. Dieses entschied im Sinne der Verbraucher. Die Eco-trade24 GmbH muss in Zukunft auf ein solches irreführendes Verhalten verzichten, teilte die Verbraucherzentrale abschließend mit.