LG Lübeck schickt Busattentäter in Psychiatrie

Der 34 Jahre alte Busattentäter von Lübeck muss in die Psychiatrie. Das Lübecker Landgericht sprach ihn am 08.03.2019 vom Vorwurf des versuchten Mordes frei und wies ihn stattdessen auf unbestimmte Zeit in die forensische Psychiatrie ein. Der Mann, der nach Aussage einer Gutachterin eine paranoide Schizophrenie hat, hatte gestanden, im Juli 2018 in einem Linienbus Feuer gelegt und zwölf Fahrgäste mit einem Messer zum Teil schwer verletzt zu haben. Er habe sich so gegen Angriffe mit Laserstrahlen wehren wollen, hatte er vor Gericht gesagt.

Gericht folgte Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der 34-Jährige wird jetzt in einen besonders gesicherten Bereich einer psychiatrischen Klinik eingewiesen. Anders als eine Gefängnisstrafe sei die Unterbringung in der forensischen Psychiatrie nicht zeitlich begrenzt, sondern hänge vom Gesundheitszustand des Patienten ab, der jährlich überprüft werde, sagte Verteidiger Oliver Dedow.

Täter wurde von Kameras im Bus aufgenommen

Neben dem Geständnis hatten auch Aufnahmen der Überwachungskameras aus dem Linienbus die Täterschaft des 34-Jährigen belegt. Die Aufnahmen zeigen den Mann, als er am 20.07.2018 den Bus bestieg. Trotz Sommerhitze trug er eine dicke Winterjacke und eine Kappe sowie eine Schutzbrille. Damit habe er sich gegen die Strahlenangriffe schützen wollen, denen er seit Monaten ausgesetzt gewesen sei, hatte er im Prozess ausgesagt.

Auch mehrere niederländische Touristen unter Opfern

Zu seinen Opfern gehörten auch mehrere niederländische Touristen. Einer von ihnen wurde von dem Beschuldigten mit Messerstichen so schwer verletzt, dass er nur durch eine mehrstündige Notoperation gerettet werden konnte. Der Niederländer hatte den 34-Jährigen in dem verqualmten Bus irrtümlich für eines der Opfer gehalten und ihm beide Hände entgegengestreckt, um ihm aus dem Bus zu helfen.

Gericht sah keine Alternative zu Unterbringung in Psychiatrie

Vor Gericht hatte sich der 34-Jährige, der aus dem Iran stammt und seit fast 30 Jahren in Deutschland lebt, ausdrücklich bei den Niederländern mit den Worten entschuldigt, sie seien ja nicht unter denen gewesen, die ihn gelasert hätten. Das zeige, dass der Beschuldigte auch sieben Monate nach der Tat noch nicht geheilt sei, sagte der Richter. Zur Unterbringung in der Psychiatrie gebe es daher keine Alternative, sagte er.

LG Lübeck, Urteil vom 08.03.2019

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2019 (dpa).

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