Wegen Mordes an seinem Vermieter hat das Landgericht Lübeck am 26.09.2019 einen 23 Jahre alten Mann zu neun Jahren Haft verurteilt. Seine beiden 19 Jahre alten Mitangeklagten wurden zu Jugendstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der 23-Jährige hatte gestanden, im Februar seinem Vermieter aus Ärger über dessen Verhalten das Pflanzenschutzmittel E 605 in den Portwein gemischt zu haben. Der 56-Jährige starb kurz darauf an dem Giftcocktail.
Gericht sah Mord durch Unterlassen
Mit ihrem Urteil wegen Mordes durch Unterlassen folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei Mord durch Unterlassen kann auch eine niedrigere als die lebenslange Haftstrafe verhängt werden. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte nach eigener Aussage kurz erwogen hatte, die Flasche mit dem vergifteten Wein fortzuwerfen, bevor das Opfer daraus trank. Aus Angst vor der Reaktion des alkoholsüchtigen Vermieters habe er die Flasche dann doch im Wohnzimmer stehen gelassen. Das wertete das Gericht als Mord durch Unterlassen.
Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge
Die Verteidigung hatte maximal acht Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Der Nebenklagevertreter hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den 23-Jährigen gefordert.
Redaktion beck-aktuell, 27. September 2019 (dpa).
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