Werbung für Durchschnitts-Konsumenten irreführend
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Brau Union Österreich AG wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verklagt. Der Gösser-Hersteller, der zum Heineken-Konzern gehört, argumentierte, dass das Mälzen nicht Teil des Brauvorgangs sei. Der Richter wies hingegen darauf hin, dass dieser Produktionsschritt nicht nur auf verschiedenen Internetseiten, sondern auch auf der Gösser-Website zum Brauprozess gezählt werde. Die Werbung sei für durchschnittlich informierte Konsumenten unklar und irreführend (Az.: 3 Cg 69/22k - 8).
Gösser mit Urteil nicht einverstanden
Inzwischen ist die Werbebotschaft von der Website verschwunden. Das Urteil werde aber "vollumfänglich angefochten", hieß es aus dem Unternehmen. Der VKI hatte auch gefordert, dass Gösser künftig angeben muss, dass der Brauvorgang nur 12% der Klimabelastung von Bier ausmacht. Dies wies das Gericht jedoch ab. Laut dem Urteil entfallen vom CO2-Fußabdruck für das Produkt Bier 39% auf die Landwirtschaft und 6% auf die Vermälzung. Der Rest fällt bei Verpackung, Transport und Kühlung an. Die Brau Union produziert jährlich fünf Millionen Hektoliter Bier, davon etwa ein Fünftel unter der Marke Gösser.