Gösser-Bier irreführende Klima-Werbung untersagt

Österreichs größte Biermarke Gösser darf ihren Brauprozess nicht mehr als CO2-neutral bewerben. Mit dieser Werbebotschaft seien Kunden in die Irre geführt worden, hieß es in einem Entscheid des Landesgerichts Linz, der am Donnerstag öffentlich wurde. Nur der Brauvorgang im engeren Sinne werde mit erneuerbarer Energie betrieben, für die Herstellung des Malzes werde aber Erdgas eingesetzt.

Werbung für Durchschnitts-Konsumenten irreführend

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Brau Union Österreich AG wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verklagt. Der Gösser-Hersteller, der zum Heineken-Konzern gehört, argumentierte, dass das Mälzen nicht Teil des Brauvorgangs sei. Der Richter wies hingegen darauf hin, dass dieser Produktionsschritt nicht nur auf verschiedenen Internetseiten, sondern auch auf der Gösser-Website zum Brauprozess gezählt werde. Die Werbung sei für durchschnittlich informierte Konsumenten unklar und irreführend (Az.: 3 Cg 69/22k - 8).

Gösser mit Urteil nicht einverstanden

Inzwischen ist die Werbebotschaft von der Website verschwunden. Das Urteil werde aber "vollumfänglich angefochten", hieß es aus dem Unternehmen. Der VKI hatte auch gefordert, dass Gösser künftig angeben muss, dass der Brauvorgang nur 12% der Klimabelastung von Bier ausmacht. Dies wies das Gericht jedoch ab. Laut dem Urteil entfallen vom CO2-Fußabdruck für das Produkt Bier 39% auf die Landwirtschaft und 6% auf die Vermälzung. Der Rest fällt bei Verpackung, Transport und Kühlung an. Die Brau Union produziert jährlich fünf Millionen Hektoliter Bier, davon etwa ein Fünftel unter der Marke Gösser.

LG Linz, Urteil vom 27.03.2023 - 3 Cg 69/22k - 8

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2023 (dpa).

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