Angeklagter wollte mit Doppelmord an Landsleuten den Tod seines Bruders rächen
Der Täter hatte im Januar 2014 vor und im Frankfurter Gerichtsgebäude zwei Landsleute mit einer Schusswaffe und einem Messer ermordet – vor deren Prozess um die Tötung seines Bruders. In erster Instanz war er vom Frankfurter Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, zudem wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesgerichtshof wegen einer möglichen Befangenheit des Vorsitzenden Richters aufgehoben. Deswegen musste das Limburger LG den Fall neu verhandeln.